|
Programm der AVP
Die AVP ist ein Zusammenschluss von psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten
und dem VPP. Ihr gehören staatlich anerkannte Ausbildungsinstitute (PP
und KJP) an, bzw. Institute, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der
Anerkennung befinden, und der VPP als berufspolitischer Vertretung von Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA).
Die AVP versteht sich als verfahrensoffen: Alle wissenschaftlich begründeten
Psychotherapieverfahren können und sollen in der AVP vertreten sein.
Aufgaben und Ziele der AVP
1. Berufs- und Verbandspolitisch:
- Vertretung der Mitgliedsinstitute gegenüber den Institutionen und politischen
Entscheidungsträgern (Ministerien, BPtK, LPK, BÄK, KBV, SpiBu, Berufs-
und Fachverbände).
- Abstimmung der berufs- und fachpolitischen Aktivitäten der ihr angehörenden
Institute.
2. Das grundlegende Psychotherapieverständnis:
- Schwerpunkt und zentrales Agens der Psychotherapie ist nicht die symptomorientierte
Behandlung einer "Störung", sondern die psychotherapeutische
Beziehung. Das muss in der zukünftigen Ausbildung erhalten bleiben, und
erfordert Strukturen, die das ermöglichen.
- Die AVP setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung einer Psychotherapie
ein, die den Menschen in seiner Gesamtheit betrachtet und berücksichtigt
und ihn nicht auf eine zu behandelnde Störung reduziert.
- Die AVP setzt sich dafür ein, dass sich die Psychotherapie auf psychodynamischer,
kognitiv-behavioraler, humanistischer und systemischer Basis weiterentwickelt
und sich so immer besser der Bandbreite und Individualität der Patientenpersönlichkeiten
und Störungsbilder annähert.
3. Psychotherapieforschung:
- Die AVP fordert eine Rückkehr zu einer gegenstandsangemessenen Psychotherapieforschung.
Psychotherapieforschung sollte die realen Patienten unter realen Bedingungen
erforschen und damit die wirkliche Komplexität des Praxisfeldes besser
abbilden.
- Die AVP setzt sich für eine Psychotherapieforschung ein, die zu einem
besseren Verständnis der psychotherapeutischen Prozesse führt. Erkenntnisse
aus so angelegten Forschungsdesigns führen zu nachhaltigen Weiterentwicklungen,
von denen Patientinnen und Patienten profitieren werden.
4. Psychotherapie und Hochschulen:
- Das Fach „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ an den Hochschulen
darf nicht weiterhin auf die kognitiv-behaviorale Perspektive reduziert werden.
Mit Sorge stellen wir fest, dass viele Universitäten nicht mehr über
die notwendigen Kompetenzen verfügen, humanistisch-psychologische, systemische
oder psychodynamische Positionen adäquat darzustellen. Die Vielfalt und
das Entwicklungspotential von Psychotherapie bleiben nur erhalten, wenn psychodynamische,
kognitiv-behaviorale, humanistische und systemische Psychotherapie gleichberechtigt
nebeneinander in Lehre, Forschung und der Praxis vertreten sind.
5. Psychotherapie als kassenärztliche Leistung:
- Die AVP verlangt Öffnungsklauseln, die es Verfahren und Methoden ermöglichen,
nicht nur wie bisher im stationären Bereich sondern auch im ambulanten
Bereich erprobt zu werden.
- Die AVP setzt sich für die Entwicklung neuer Versorgungsformen ein, in
denen die psychotherapeutischen Bestandteile nicht Anhängsel der somatischen
Therapie sind (wie z.B. in vielen Disease Management Programmen), sondern alle
Facetten des Krankheitsbildes und der Heilungsmöglichkeiten integriert
werden.
6. Psychotherapie und Ausbildung:
- Die AVP befürwortet den Erhalt der Ausbildung an Instituten in freier
Trägerschaft, da dies eine Ausbildung mit nachweislich hoher Qualität
garantiert.
- Die AVP setzt sich für die Interessen der Ausbildungsteilnehmer ein,
und bezieht die PiA-Sprecher der beteiligten Institute und des VPP mit ein.
|