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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
6. Senat des Bundessozialgerichtes für Ärzte und Psychotherapeuten zuständigDas Bundessozialgericht hat ab Jahresbeginn 2000 die Psychotherapeuten in die gerichtlichen Fachbereiche ausdrücklich aufgenommen. Der sechste Senat ist für den Fachbereich "Ärzte und Psychotherapeuten" zuständig. Damit ist sozusagen höchstrichterlich bestätigt, dass Ärzte und Psychotherapeuten verschiedene Berufe sind. "Ärztliche Psychotherapeuten" gibt es nicht. Wolf Waninger 01.03.2000
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