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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
Zeitfenster-Desaster: Bundessozialgericht folgt KBV-PositionDer 6. Senat des Bundessozialgerichtes hat am 8.11.2000 in fünf Revisionsfällen die Anträge auf bedarfsunabhängige Zulassung von Psychotherapeuten mit der Begründung abgelehnt, es sei im sog. "Zeitfenster" keine schützenswerte Praxissubstanz vorhanden gewesen oder aufgebaut worden. Die BSG-Pressemitteilung Nr. 71/00 (zum Presse-Vorbericht Nr. 71/00) vom 8.11.00 lautet:
Anmerkung: Bemerkenswert ist zunächst, dass sich das Bundessozialgericht der Übereinstimmung mit Selbstverwaltungskörperschaften berühmt, die nicht Prozessparteien waren, statt die Rechtsgrundlagen erkennen zu lassen, von denen es sich hat leiten lassen. Es entsteht der Eindruck, als habe das BSG hier eher das "denkbare langfristige Ziel der Kassen-ärztlichen Vereinigung, die Zahl der zugelassenen Psychotherapeuten zu reduzieren" (BVerfG, 1 BvR 1571/00, 4.9.00) unterstützt, als die Grundrechte der Berufsfreiheit und des Eigentumsschutzes, die in dem übergangsrechtlichen Begriff der "bedarfsunabhängigen" Zulassung anklingen, zu verteidigen. Die schriftlichen Begründungen zu den einzelnen Urteilen müssen abgewartet werden, um eine differenzierte Auseinandersetzung führen zu können. Es kann aber schon jetzt angenommen werden, dass auch das Bundesverfassungsge-richt sich noch mit der Zeitfensterfrage befassen muss. Der BSG-Pressebericht lässt immerhin erkennen, dass eine schematische Anwendung der KBV/Schirmerfenster-Kriterien nicht zulässig ist. Wolf Waninger 8.11.2000
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