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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
Fachkundenachweis Psychologischer Psychotherapeuten durch Behandlung von Kindern und JugendlichenDas Sozialgericht Dortmund hat am 23.01.2001 in zwei Urteilen entschieden, dass der Fachkundenachweis zur Eintragung in das Arzt/Psychotherapeutenregister bzw. zur bedarfsunabhängigen Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin auch durch dokumentierte Behandlungs- und Supervisionsfälle überwiegend aus der Behandlung von Kindern und Jugendlichen erbracht werden kann. In einem der entschiedenen Fälle hatte die Psychologische Psychotherapeutin 26 der geforderten 30 dokumentierten Behandlungsfälle aus der Kinder- und Jugendlichenbehandlung vorgelegt (Az.: S 26 KA 125/00). In dem anderen Fall wurden 3.200 der nachzuweisenden 4.000 Behandlungstunden aus dem Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie belegt (Az.: S 26 KA 209/00). Die KV Westfalen-Lippe hatte argumentiert, die übergangsrechtliche Fachkunde als Psychologischer Psychotherapeut setze einen deutlich überwiegenden Anteil der Behandlung von Erwachsenen voraus. Die Behandlung von Erwachsenen einerseits und von Kindern und Jugendlichen anderseits betreffe zwei unterschiedliche Berufsbilder, deren Tätigkeiten nicht gleichzusetzen seien. Diesen KV-Auffassungen ist das Sozialgericht Dortmund entgegengetreten. Es hat die KV zur Register-Eintragung der Therapeutinnen als Psychologische Psychotherapeutinnen verurteilt. AnmerkungDie Urteilsgründe sind bisher nicht bekannt. Sie dürften auch Rückschlüsse auf die Frage zulassen, inwieweit das Gericht Psychologischen PsychotherapeutInnen den Anspruch auf die Abrechnungsgenehmigung zur Kinder- und Jugendlichenbehandlung zubilligt. Die Urteile wurden mitgeteilt von RA Jacklin, Münster (www.rechtsanwaelte-moenig.de). Wolf Waninger 29.1.2001 |
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