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Verbände geben verfassungsrechtliches Gutachten zum BSG-Zeitfensterurteil in Auftrag

Eine Reihe von Psychotherapeutenverbänden hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zu den Zeitfenster-Urteilen des Bundessozialgerichts vom 8.11.00 in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll die Verfassungsbeschwerden flankieren, die derzeit vorbereitet werden, nachdem die schriftlichen Gründe des BSG jetzt vorliegen. Nach Urteilseingang beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Zwischenergebnisse werden den klageführenden Rechtsanwälten bereits zur Einbringung in die Verfassungsbeschwerden zur Verfügung gestellt. Das endgültige Gutachten soll ca. Ende Juni 2001 vorliegen.

Der Gutachtenauftrag ist auf Initiative des DPTV und unter dessen Federführung erteilt worden. Der VPP beteiligt sich an den Kosten. Fünf weitere Verbände haben Beteiligungen in unterschiedlicher Höhe zugesagt. Außerdem steuert die Gesellschaft zur Förderung der Methodenvielfalt in der Psychologischen Psychotherapie (GMVPP e.V.) 1.000 DM bei.

W.

22.2.2001