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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
Landessozialgericht NRW: Senat lässt Verfahren zum Theorienachweis im Zeitfenster versandenProzessbericht vom 9.5.01 Der Kläger arbeitet seit 1974 hauptberuflich als niedergelassener Psychotherapeut
im Erstattungsverfahren. Die Zulassungsgremien hatten die Fachkundeanerkennung
abgelehnt, weil Theorienachweise "nur" aus dem Studium vorlagen. Alle
anderen Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere auch die Erfüllung der
Schirmer-Fenster-Kriterien, wurden von keiner Seite und auf keiner Vorinstanzstufe
des Gesamtverfahrens bestritten. Der Vorsitzende des 11. LSG-Senats ließ schon zu Beginn der Verhandlung
am 9.5.2001 erkennen, dass er zu dem streitigen Gegenstand des Verfahrens, nämlich
der Anerkennungsfähigkeit universitär erworbener Theorie, nicht verhandeln
wolle. Stattdessen hatte das LSG kurz vor der Verhandlung verschiedene Zeitfenster-Nachweise
angefordert und offenbar seine Energie darauf gerichtet, dem Kläger die
Nichterfüllung der BSG-Zeitfenster-Kriterien nachzuweisen und damit zu
einem nicht revisionsfähigen Verfahrensabschluss zu kommen. Es erging ein Beweiserhebungsbeschluss, worin dem Psychotherapeuten insbesondere
aufgegeben ist, in seinen Altaktenkisten zu suchen, ob er noch weitere Nachweise
findet, um auf mindestens 12 GKV-Erstattungsstunden pro Zeitfensterwoche zu
kommen. Während der Verhandlung machte der Senatsvorsitzende den Vergleichsvorschlag: Der Berufungsausschuss ermächtigt den Kläger; der Kläger verpflichtet sich zur Nachqualifikation. Das Zeitfenstererfordernis sollte als erfüllt betrachtet werden. Der Vertreter des Berufungsausschusses war vergleichsbereit, nicht jedoch die KV-No-Prozessbevollmächtigte. Eher beiläufig ließ der Senatsvorsitzende die unerschütterliche Auffassung erkennen, die Theorie müsse als Zusatzausbildung nach dem Psychologie-Diplom erworben worden sein. Zwar kenne er viele Gründe für andere Rechtsmeinungen; darüber möge aber das Bundessozialgericht im Rahmen von Revisionsverfahren abschließend befinden. Dem LSG-Senat liegen einige Fachkunde-Fälle vor, über die voraussichtlich im August entschieden werden soll. k/w 12.5.01 |
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