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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
LSG-NRW übernimmt uneingeschränkt Zeitfenster-Urteile des BSGDas Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 21.02.01 (Az.: L 11 KA 122/00), das unter www.lsg-nrw.de jetzt veröffentlicht ist, die Zeitfenster-Auslegung des Bundessozialgerichts vom 08.11.00 in jeder Hinsicht übernommen. Insbesondere hat es die Entscheidung nicht nach Art. 100 Grundgesetz ausgesetzt, um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Aus den Entscheidungsgründen:
Die Ermächtigung der Psychotherapeutin durch den Berufungsausschuss vom 20.03.00 und deren Bestätigung durch das Sozialgericht Düsseldorf vom 09.08.00 (S 25 KA 109/00) wurden aufgehoben. Die Revision ist nicht zugelassen. W. 9.6.2001
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