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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
Psychotherapeutenapprobation führt nicht automatisch zur Gleichstellung mit FachärztenBDP-Musterverfahren in Niedersachsen Verschiedene Arbeitsgerichte, zuletzt das Hessische Landesarbeitsgericht (04.09.2001, 2/9 Sa 2093/00), haben den Anspruch von Psychotherapeuten auf gleiche BAT-Vergütung wie Fachärzte abgelehnt. Die Tarifautonomie erlaube, Ärzte anders zu stellen als Angehörige anderer Berufe. Wer nicht Arzt oder Angehöriger einer sonstigen Berufsgruppe sei, die in den Tätigkeitsmerkmalen des BAT ausdrücklich erwähnt werde, könne nur nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert werden. Für die Eingruppierung nach BAT Ib komme es daher auf den Nachweis der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit an. Eine psychotherapeutische Tätigkeit sei nicht an sich schon im Tarifsinne schwierig und bedeutsam. Da im entschiedenen Fall nichts zur Schwierigkeit und Bedeutung der konkreten Tätigkeit vorgetragen worden sei, habe die Klage abgewiesen werden müssen. Der BDP ist mit dieser Rechtsprechung nicht einverstanden. Er unterstützt ein Musterverfahren, das derzeit beim Landesarbeitsgericht in Niedersachsen anhängig ist. Erstinstanzlich war die Eingruppierungsklage abgewiesen worden. In der Berufungsinstanz wird die Rechtsargumentation weiter verfolgt, bei dem Umstand, das die Psychotherapeuten als einziger akademischer Heilberuf nicht in die Fallgruppen des BAT aufgenommen worden seien, handele es sich um eine "unbewusste Regelungslücke"; denn bei der Vereinbarung der Heilberufsfallgruppen habe noch nicht berücksichtigt werden können, dass der Gesetzgeber die Heilberufe der Psychotherapeuten schaffen würde. Im Übrigen verkenne das LAG Hessen das Wesen der Berufe der Psychotherapeuten. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir an dieser Stelle berichten. 20.1.2002 |
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