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Bundessozialgericht: Gerichtskosten für Vertragsarztsachen nur für neue FälleDas Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 30.01.2001 (B 6 KA 20/01 - s. Bericht: Bundessozialgericht ändert Rechtsprechung: Nur 13 Nebentätigkeitsstunden erlaubt) festgestellt, dass die Gerichtskostenpflicht für Vertragsarztrechtsverfahren, die zum 02.01.2002 eingeführt wurde, aus Vertrauensschutzgründen nur für Verfahren gilt, die ab dem 02.01.2002 rechtshängig wurden. Für Verfahren die vorher rechtshängig wurden gilt für alle Instanzen weiterhin die Gerichtskostenfreiheit. (BSG-Pressebericht Nr. 03/02 vom 31.01.2002) 1.2.2002 |
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