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PKV muss Behandlung durch Psychotherapeuten bezahlen

UNIVERSA gibt nach

Die UNIVERSA gehört zu den privaten Krankenversicherungen, die sich immer noch weigern, Psychotherapie zu bezahlen, die nicht von einem Arzt, sondern von einem Psychotherapeuten geleistet wird. Diese Versicherungen berufen sich auf ein BGH-Urteil vom 22.05.1991 (IV ZR 232/90), wonach eine Tarifklausel rechtmäßig gewesen sein soll, die den Versicherungsschutz für Psychotherapie auf die Behandlung durch Ärzte beschränkte und die auch Leistungen von Psychotherapeuten im Delegationsverfahren ausschloss.

Mit dieser Rechtsauffassung hatte sich die UNIVERSA-Krankenversicherung auch kürzlich noch in erster Instanz durchgesetzt. Im Berufungsverfahren gab das Oberlandesgericht Nürnberg aber in der mündlichen Verhandlung am 13.12.2001 den rechtlichen Hinweis, die in Frage stehende Tarifklausel sei seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes als nicht mehr wirksam anzusehen. Die Klausel habe seinerzeit die Kostenübernahme für Behandlungen durch "Scharlatane" ausschließen sollen. Dieser Sinn und Zweck sei mit dem Psychotherapeutengesetz entfallen.

Die UNIVERSA hat sich daraufhin zur vollen Kostenübernahme für die Psychotherapie durch den Psychologischen Psychotherapeuten und zur Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten verpflichtet.

Da der Rechtsstreit durch das Anerkenntnis der UNIVERSA beendet wurde, ist ein Grundsatzurteil vermieden worden. Es ist deshalb zu befürchten, dass die UNIVERSA und andere Versicherungen in weiteren Einzelfällen den Versicherungsschutz für Behandlungen durch Psychotherapeuten verweigern und es auf weitere Klageverfahren ankommen lassen.

Auskünfte zum Verlauf der Berufungsverhandlung und zur Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg kann die Bevollmächtigte des Klägers erteilen: Frau Rechtsanwältin Elke Dietrich, Frankfurt a.M.

W.W.

5.3.02