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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
SG München bestätigt universitäre TheorieausbildungAm 17. April 2002 hat das Sozialgericht München die KV Bayern verurteilt, die Theoriestunden aus universitärer Ausbildung anzuerkennen und den Kläger in das Arztregister einzutragen. Das SG MÜnchen hat die Auffassung der KV Bayern, die Theorie müsse postgradual und an einem von der KBV anerkanntem Ausbildungsinstitut erworben sein, verworfen. Anerkannt wurden sämtliche Nachweise aus dem Studium, die sich erkennbar auf eines der anerkannten Behandlungsverfahren bezogen. Eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts und der Begründung der gerichtlichen Entscheidung erfolgt nach Zustellung des Urteils. Die KVB hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. HaSt 5.5.2002
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