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BSG-Urteil: Erste Ankündigungen zu Abschlagzahlungen der KVen

Als Vorreiter für eine mögliche Nachzahlung der Honoraransprüche von PsychotherapeutInnen aufgrund des BSG-Urteils vom 28.01.2004 wird die KV Südwürttemberg für das Jahr 2000 eine Abschlagzahlung der Nachvergütungen an ihr KV-BehandlerInnen leisten..

Wir hoffen, dass andere KVen diesem Beispiel folgen. (siehe auch bundesweite Aktion des VPP im BDP vom 16.02.04)

Dr. Helga Schäfer
Vorsitzende des VPP

20.2.2004