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Theorie des Fachkundenachweises bei Übergangsapprobierten

BSG: Theorie des Fachkundenachweises bei Übergangsapprobierten muss nicht vom KBV-anerkannten Institut stammen

Mit Beschluss vom 28.4.04 hat das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde der KV Nordrhein gegen das Urteil des LSG NRW abgelehnt ( Az. B 6 KA 110/03 B ).

Wie der VPP berichtet hat, entschied das LSG, dass für den Fachkundenachweis gem. § 95 c S.2 Nr.3 SGB V in Verbindung mit der Approbationsübergangsvorschrift des § 12 PsychThG die theoretische Ausbildung nicht an einem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anerkannten Ausbildungsinstitut erfolgt sein musste. Dieser Ansicht war die KV Nordrhein und übersah dabei, dass der Gesetzgeber auch Antragsteller berücksichtigte, die als "Kostenerstattler" keinen Anlass hatten, sich ausgerechnet bei einem KBV-zugelassenen Institut ausbilden zu lassen.

Das BSG hält die Rechtsfrage für durch die unteren Instanzen bereits ausreichend geklärt. Damit bestätigt sich die von VPP und BDP schon von Beginn an vertretene Auffassung.

Jan Frederichs

23.5.2004