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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
LSG Essen führt neuen Schlag gegen KostenerstattlerEinstweilige Anordnung wegen fehlender PP-Approbation abgelehnt. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 14.7.1999, L 11 B 34/99 KA Das LSG Essen hatte zu entscheiden, ob eine vorläufige Zulassung/Ermächtigung als Psychologischer Psychotherapeut für einen Diplom-Pädagogen anzuordnen ist, obwohl das Verwaltungsgericht Münster die Approbation abgelehnt und das Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden hat. Das LSG hat das verneint. In den Beschlußgründen werden zu zwei Grundsatzfragen Ausführungen gemacht, die durchaus fragwürdig erscheinen, aber rechtlich in NRW unanfechtbar sind:
Immerhin hat der Senat seine frühere Position durch das Wort "grundsätzlich" etwas abgeschwächt.
Der Senat ist in dieser Frage offensichtlich befangen. So übersieht er z.B., daß das von ihm zitierte eigene Urteil (TK-Urteil) nicht rechtskräftig geworden ist. Das Verfahren endete seinerzeit durch einen Vergleich vor dem Bundessozialgericht, der dem BDP als Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit abschnitt, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Ferner ist wenig vertrauenserweckend, wenn sich das LSG allein auf den KBV-Justitiar Schirmer beruft. Eine Auseindersetzung z.B. mit der Entscheidung des Oberwaltungsgerichts Hamburg vom 23.6.99 hätte erwartet werden müssen. Das Hamburger Gericht hatte gerade umgekehrt mit der Rechtmäßigkeit des Kostenerstattungsverfahrens einschließlich "geregelter" Verfahren und mit dem daraus erwachsenden Anspruch auf Berufsausübungsschutz gemäß Art. 12 Abs.- 1 GG argumentiert. 10.8.1999 |
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