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Rechtsprechung PsychTh-Gesetz Zulassungsverordnung Zulassungsbereiche |
Erstes Hauptsache-Verfahren vor dem Sozialgericht Köln zum PsychThGVerhandlung der Klage Hentze gegen Berufungsausschuß auf bedarfsunabhängige Zulassung. Prozeßvertreter RA Prof. Dr. Redeker, Bonn Es geht um 1. Verfahrensfrage Darf im sozialrechtlichen Zulassungsverfahren der Berufungsausschuß Nachweise, die von der Approbationsbehörde akzeptiert worden waren, erneut überprüfen und ggf. verwerfen? Oder darf er - so die Gesetzesinterpretation namhafter Juristen - lediglich ergänzend prüfen, ob die zur Approbation führenden Nachweise in einem der Richtlinienverfahren geführt wurden? 2. Inhaltlich Kann der im Gesetz geforderte Theorienachweis durch Theorie, die bereits während des Studiums erworben wurde, nachgewiesen werden ? Öffentliche Teilnahme an der Verhandlung ist erwünscht. Sie macht dem Gericht das erhebliche Interesse an dem Streitgegenstand deutlich ! SG Köln, An den Dominikanern 2, Erdgeschoss, Saal 1 |
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