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Einstweilige Ermächtigungen bis zur Entscheidung des Berufungsausschusses

Nach langen Bemühungen des VPP-Hamburg hat der Zulassungsausschuss Hamburg (endlich) am 15.12.1999 entschieden, Psychotherapeuten, die wegen des "Schirmerfensters" abgelehnt wurden und Widerspruch gegen diese Ablehnung beim Berufungsausschuss eingelegt haben, bis zur Entscheidung des Berufungssauschusses zu ermächtigen.
Dabei sieht der Zulassungssausschuss für seine Entscheidung eine Stundenzahl von ca. 100 Stunden in 3 Jahren als hinreichend an. Daneben sollte mindestens die Sockelqualifikation erfüllt sein.
KollegInnen mit weniger als ca. 100 Stunden im Schirmerfenster in 3 Jahren müssen jedoch die Entscheidung des Berufungsauschusses abwarten, da dieser im Einzelfall auch anders entscheiden kann.

Betroffene KollegInnen im Hamburg sollten sofort (erneut) einen formlosen Antrag an den Zulassungsausschuss stellen: "Hiermit beantrage ich die vorläufige Ermächtigung bis zur Entscheidung des Berufungsausschusses."
Antragsteller, die bereits für den gleichen Antrag vom Zulassungsssauschuss eine ablehnenden Bescheid erhielten, müssen erneut einen Antrag stellen, da dieses Verfahren bereits abgeschlossen ist.
Nach der Ärztezulassungsverordnung ist der Zulassungsausschuss verpflichtet jeden Antragsteller persönlich zur Sitzung einzuladen. Es kann jedoch auch ohne persönliches Erscheinen vor dem Zulasssungsausschuss entschieden werden.

Vorsitzende VPP

16.12.1999