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Das Finanzierungskonzept steht - oder?

Zeitplan der Gesundheitsreform festgezurrt - aber viele Unwägbarkeiten

Gesundheitspolitischer Informationsdienst Nr. 14/2003

(gid) Fieberhaft wurde in dieser Woche auf allen Ebenen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen am noch ausstehenden GKV-Finanzierungskonzept und der Klärung strittiger Strukturfragen gearbeitet. Am 8. Mai schließlich präsentierten die Koalitionäre im Bundeskanzleramt das Ergebnis, ohne sie allerdings im Detail zu quantifizieren:

  • Einzelverträge von Kassen mit Fachärzten, gemeinsame Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrags von KVen und Kassen
  • Ermöglichung des Versandhandels mit Arzneimitteln
  • "Lockerung" des Mehrbesitzverbots bei Apotheken
  • Herausnahme von OTC-Arzneimitteln aus der GKV-Erstattung (mit Ausnahmen)
  • Herausnahme von Leistungen aus dem Leistungskatalog (Sterilisation, künstliche Befruchtung)
  • Steuerfinanzierung weiterer "versicherungsfremder Leistungen" (Schwangerschaft, Mutterschaft)
  • Gegenfinanzierung über Erhöhung der Tabaksteuer ("1 Euro pro Schachtel")
  • "Praxisgebühr" bei Direktzugang zum Facharzt
  • Neuordnung der Zuzahlungen (evtl. auch im Sinne eines "Hausarztmodells")
  • Verbeitragung sämtlicher Alterseinkommen zum vollen Beitragssatz
  • Krankengeld nicht mehr paritätisch finanziert, aber noch innerhalb der GKV.

Doch eine andere Präsentation, auf den die Szene von Tag zu Tag (sehn)süch-tiger wartet, steht noch aus: der erste auch "mit der Leitung abgestimmte" und vollständige Gesetzentwurf. Ursprünglich sollte er schon Ende dieser Woche fertig sein, dem Vernehmen nach soll er nun zu Beginn kommender durchsickern oder offiziell vorgestellt werden. Es wird offensichtlich noch daran gearbeitet, die erzielten Verhandlungsergebnisse gesetzestechnisch umzusetzen und das Finanztableau einigermaßen plausibel zu kalkulieren. Außerdem muß wohl noch das eine oder andere nicht unwichtige Detail, etwa bei den Zuzahlungen, entschieden werden.

Kurios, wie die Entstehungsgeschichte des Gesetzentwurfs für ein Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) schon bisher verlaufen ist, soll es dann weitergehen. Auf einen Referentenentwurf, der mit den Ressorts, den Verbänden und zumindest den "eigenen" Bundesländern formal abgestimmt wird, soll verzichtet werden, genauso wie auf die sonst übliche Kabinettsbefassung, die zu einem Regierungsentwurf führt. Statt dessen soll der fertige Gesetzentwurf nur als Initiative der Regierungsfraktionen eingebracht werden, die damit konsequent in die Verantwortung für dieses Projekt eingebunden werden.

Nach dem SPD-Sonderparteitag am 1. Juni soll es ganz schnell gehen. Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Fraktionen am 3. Juni soll am 5. oder 6. Juni die erste Lesung im Bundestag stattfinden. Schon eine Woche später sollen im Gesundheits- und Sozialausschuß umfangreiche Anhörungen beginnen, für die bereits eine - noch um die Finanzierungselemente zu ergänzende - Vorplanung existiert:

  • Errichtung eines "Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin", Verpflichtung der Ärzte zur Fortbildung, Qualitätsmanagement in den Arztpraxen, Qualitätsstärkung der Aktivitäten der Kassenärztlichen Vereinigungen (12. Juni, 9.30 - 13.30 Uhr)
  • Neuregelung der Sicherstellungsverpflichtung in der ambulanten Versorgung, Öffnung der Krankenhäuser für hochspezialisierte ambulante Behandlungen, Zulassung von Gesundheitszentren zur vertragsärztlichen Leistungserbringung, Einzelverträge (12. Juni, 14.00 - 19.00 Uhr)
  • Änderungen bei dem ärztlichen Vergütungs- und Abrechnungssystem (13. Juni, 9.30 - 11.30 Uhr)
  • Reform der Organisationsstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen und des Organisationsrechtes der Krankenkassen, Beseitigung organisationsrechtlicher Besonderheiten bei einzelnen Kassenarten, Veränderungen der Konfliktlösungsmechanismen in der Selbstverwaltung (13. Juni, 11.45 - 14.45 Uhr)
  • Verbesserung der Patientensouveränität und der Patientenrechte, Einführung von Patientenquittungen und einer elektronischen Gesundheitskarte, Rechte des Patientenbeauftragten (13. Juni, 15.00 - 17.00 Uhr)
  • Einführung von Anreiz-/Bonussetzungen, insbesondere Verpflichtung der Krankenkassen zur Einführung eines zuzahlungsgesenkten Hausarztsystems (16. Juni, 11.00 - 13.00 Uhr)
  • Liberalisierung der Arzneimittelpreisverordnung, Ausweitung des gesetzlichen Rahmens für Vereinbarungen zwischen Arzneimittelherstellern und Krankenkassen über Rabatte auf die Listenpreise von Arzneimitteln, Zulassung des Mehrbesitzes für Apotheken, Zulassung des Versandhandels für Arzneimittel (16. Juni, 13.30 - 17.30 Uhr)
  • Verstärkte Bekämpfung des Mißbrauchs und der Korruption im Gesundheitswesen (17. Juni, 13.30 - 14.30 Uhr)
  • Verfassungsrechtliche Aspekte der Reform (17. Juni, 14.45 - 17.45 Uhr).

Der ambitionierte Zeitplan endet mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag am 4. Juli, also noch vor der Sommerpause.
Inhalte wie Verfahrensablauf sind natürlich ständig möglichen Veränderungen unterworfen. Auch wenn mit den jetzt im Regierungslager realisierten Abstimmungsprozessen eine gewisse gemeinsame Position aufgebaut wurde, ist offen, ob sie tatsächlich - in ihrer Gänze - den SPD-Sonderparteitag überdauert.
Unter der Prämisse, daß der Gesetzentwurf ohnehin noch Gegenstand umfangreicher Verhandlungen mit der Opposition und den Bundesländern wird, kann es sicher Sinn machen, jetzt Zeit zu sparen und auf mühsame Abstimmungsprozesse zu verzichten, die ein Referentenentwurf und die Einbeziehung der Bundesländer über einen Regierungsentwurf mit sich brächte. Auf der anderen Seite macht ein unausgereifter Gesetzentwurf die Koalition auch angreifbar.
Noch ist auch völlig unklar, wie sich die in der Gesundheits- und Sozialpolitik von Horst Seehofer dominierte Union verhalten wird. Sicher ist wohl nur, daß sie sich bis zur Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag weitgehend bedeckt halten wird. Doch wann will die Union verhandeln, noch im Bundestag oder erst im Vermittlungsausschuss?
Fazit: Vor dem 1. Juni wird es im wesentlichen darum gehen, den in Kürze vorliegenden neuen Gesetzentwurf zu analysieren und entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Das dazu erforderliche Arsenal an Handlungsmöglichkeiten ist bekannt.

© gid 2003

12.5.2003