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Neues zur Praxisgebühr ab 01.01.2004

Eigentlich ist der Begriff Praxisgebühr falsch, denn es handelt sich um Gelder, die vom Behandler für die Krankenkasse eingenommen werden, denn dieses Geld wird ja vom Einzelhonorar des Behandlers abgezogen.

Über die praktische und vor allem einfache Umsetzung der Erhebung und Quittierung der Praxisgebühr setzen sich zur Zeit alle Gremien der KBV auseinander. Erste Vorschläge wurden ab Ende Oktober laufend im Beratenden Fachausschuss für Psychotherapie der KBV sowie auch mit den Krankenkassen und GMGS beraten.

Auch wenn z. Zt. die Verhandlungen zwischen KBV und Krankenkassen am Punkte der Inkassoverantwortung für den Einzug der Praxisgebühr (Krankenkassen oder Behandler) stagnieren (für alle anderen Punkte gibt es Konsens) wird es dabei bleiben, dass die Praxisgebühr – wie im Gesetz vorgeschrieben - zum 1.1.2004 eingeführt wird und die Psychotherapeuten als der vertragsärztlichen Versorgung zugehörig betrachtet werden und es deshalb keine extra Praxisgebühr bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie geben wird. Die Erhebung der Praxisgebühr erfolgt bei dem Behandler, wo der Erstkontakt stattfindet. Hier konnte die von uns Psychotherapieverbänden eindringlich angemahnte Gleichbehandlung greifen.

Die KBV hat bereits ein Infoheft vorbereitet, welches Sie nach Abschluss der Verhandlungen erhalten werden. Vorab können Sie näheres zur Praxisgebühr mit Fallbeispielen unter ww.kbv.de unter der Rubrik Fachbesucher, "Das Neueste" vom 17.11. 03. einsehen.

Auch die VPP-Landesfachverbände werden nach Abschluss der Verhandlungen im Januar/Februar Veranstaltungen zur Einführung der Praxisgebühr (zusammen zu Fragen von Behandlernetzen und integrierter Versorgung) anbieten und Ihnen auch - wie damals beim Psychotherapeutengesetz - telefonisch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

19.1.2003