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Wie sich Verkammerung auf Methodenvielfalt auswirkt
Berufsstände sind in Deutschland traditionell in Berufsgruppen-Zusammenschlüssen organisiert.
Die Tradition der heutigen Kammern sieht man allgemein begründet bei
den ersten Handelskammern, die im 17. Jahrhundert staatlich organisiert
wurden. Die ersten Heilberufskammern wurden in Deutschland gegen Ende
des vorletzten Jahrhunderts als Ärztekammern etabliert.
Berufsständische Zusammenschlüsse hatten vor allem die bis heute
gültigen traditionellen Aufgabenstellungen:
- Die Kontrolle der Berufsausübung der einzelnen Mitglieder,
um so das Ansehen des gesamten Berufsstandes in der Öffentlichkeit zu
schützen.
- Die Vertretung der Interessen des Berufsstandes gegenüber
der Öffentlichkeit, vor allem gegenüber gesetzgeberischen
Institutionen.
- Die Unterstützung der nicht mehr erwerbsfähigen Mitglieder des Berufsstandes und ihrer Angehörigen.
Die Grundlage für die Psychotherapeutenkammern wurde auf der
Bundesebene durch das Psychotherapeutengesetz prinzipiell und durch die
Änderungen der verschiedenen Heilberufsgesetze in den Bundesländern
konkret geschaffen. Nacheinander haben die Bundesländer von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Kammern sind Körperschaften des
öffentlichen Rechts und damit in weiten formalen und juristischen
Bereichen Behörden gleichgestellt. Kurz nach Gründung der Kammern in
Bremen und Niedersachsen begannen 2001 die Kammern zu kooperieren und
die Gründung der Bundespsychotherapeutenkammer zu planen, zu der es im
Mai diesen Jahres kam. Vor der Regelung des Berufsstandes war die
Psychotherapie kein »juristisches und berufspolitisches Niemandsland«,
sondern existierte im Bereich der Berufsausübung und auch im Bereich
der kassenärztlichen Versorgung als Teil der ärztlichen Berufsausübung.
Psychologen waren hier nicht mit einbegriffen, juristisch gab es sie
nicht. Über die »Krücke« der eingeschränkten Heilpraktikerzulassung
regelte man notdürftig die Berufsausübung derjenigen Psychologen, die
heilkundlich Psychotherapie betrieben.
Berufsausübung vor
Regelung des Berufsstandes
Dieses hatte für den Einzelnen zur Folge, dass die Ausübung des
Berufes weitgehend von staatlicher Reglementierung frei war. Niemand
hat uns – abgesehen von der Tätigkeit zu Lasten von Krankenkassen –
irgendwelche Vorschriften über die Art und Weise der Ausübung unseres
Berufes oder der Anwendung verschiedener Methoden gemacht. Andererseits
spielte sich die Berufsausübung in völlig ungeschützten Räumen ab. Eine
Sicherheit der Berufsausübung gab es nicht. Politisch wurden die
Interessen der Psychologischen Psychotherapeuten von Berufsverbänden
komplett außerhalb irgendwelcher gesetzlich geregelter Gremien
vertreten. Entsprechend war ihr politisches Gehör. Das
Psychotherapeutengesetz bewirkte, analog seiner beiden Teile, zwei
gravierende Veränderungen: Das Berufsgesetz bewirkte die
berufsrechtliche Regelung, die Änderungen des Sozialgesetzbuches V (SGB
V) bewirkten die Integration der Psychologischen Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten in die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Hier mit – theoretisch zumindest – den gleichen Rechten, wie sie den
Ärzten zustehen. Wie dieses in der Praxis aussieht, ist hier nicht das
Thema. Vielmehr soll es um die Konsequenz aus den berufsrechtlichen
Regelungen gehen, das heißt, die Gründung der Kammern.
Selbstverständlich gewinnen wir als Psychologische Psychotherapeuten
über die Kammern insgesamt mehr Einfluss auf die Politik. Wir werden
über Gesetzesänderungen informiert, teilweise besteht ein
Anhörungsrecht. Doch wie steht es um die Methodenvielfalt?
Die Kammern agieren nicht und werden nicht aus dem luftleeren Raum
heraus besetzt. Sie sind letztendlich berufspolitisch gesehen der
verlängerte und legalisierte Arm der Verbände. Die Verbände beschicken
die Wahllisten zu den Kammerwahlen. Hier auch meine Überzeugung zur
zukünftigen Funktion der Verbände: Die Rolle der Verbände sollte im
berufsrechtlichen Bereich vergleichbar werden der Rolle der Parteien im
allgemeinpolitischen Leben. Die Aufgabe der Verbände sollte im
Wesentlichen sein, die unterschiedlichen Interessen der Berufsgruppe zu
bündeln, zu sortieren, in die Kammern einzubringen, wo sie im
demokratischen Prozess diskutiert werden und durch die Kammern an die
allgemeine Politik herangetragen werden.
Interessenübereinstimmungen
und -gegensätze
Gemeinsam ist uns allen, hier auch die ärztlichen Psychotherapeuten
einbezogen, das Interesse, unseren Beruf ausüben zu können und dafür
eine angemessene Vergütung zu erhalten. Doch das ist im Wesentlichen
schon das Ende der Gemeinsamkeiten. Eine organisierte Gruppierung der
Ärzte, die Ständige Konferenz der Ärzteverbände (StäKo), hatte darauf
hingewirkt, das Psychotherapeutengesetz so zu gestalten, dass wir im
Stadium von Heilhilfsberufen, ohne selbstständiges Recht des
Tätigwerdens verblieben wären. Zum Glück hat diese Gruppierung sich
nicht durchgesetzt. Ich erwähne diese Gruppierung, weil sie diejenige
ist, mit der wir die geringsten Interessenübereinstimmungen haben.
Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten kämpfen um Macht und
Einfluss im Gesundheitswesen. Wir haben aber natürlich auch gemeinsame
Interessen mit Teilen der Ärzteschaft. Es gibt auch Ärzte, die in
Gestalt-, Gesprächs- oder systemischer Therapie ausgebildet sind und
diese Methoden vertreten. Jedoch spielen sie eine geringe Rolle in der
Ärzteschaft.
Die entscheidende inhaltliche Trennlinie in der Vergangenheit war die
zwischen anerkannten, so genannten Richtlinienverfahren, und den –
früher nur sozialrechtlich, heute nun auch berufsrechtlich – nicht
anerkannten Verfahren. Hier sind Veränderungen zu bemerken. Der
Kostendruck im Gesundheitswesen erreicht auch die Psychotherapie.
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sind die zur Zeit am
häufigsten benutzten Worte in der Gesundheitspolitik. Dahinter steht
immer die Absicht, Kosten einzusparen. Uns erreicht dieses konkret
dadurch, dass das Gutachtersystem in Frage gestellt wird, andere
Qualitätssicherungssysteme ins Gespräch kommen, mit engerer Überprüfung
des therapeutischen Geschehens, bevorzugt mittels psychometrischer
Verfahren, nebenbei verbunden mit Reduktion der Stundenkontingente. Es
ist nachzuvollziehen, dass hierdurch die psychoanalytische
Psychotherapie am meisten getroffen wird. Dieses führt natürlich zu
mehr Distanz zwischen den Verbänden der Psychoanalytiker und der
Verhaltenstherapeuten.
Berufsverbände für Psychologische
Psychotherapeuten
Es existieren für die Psychologischen Psychotherapeuten im
Wesentlichen vier Berufsverbände: Der Deutsche Psychotherapeutenverband
(DPTV) spricht sich zumindest in seiner Verbandsspitze, in der Person
von Herrn Kommer, für die Akzeptanz verhaltensmedizinischer Modelle
aus. Für den engen Schulterschluss zwischen den Verbänden Vereinigung
und DPTV ist dieses Voraussetzung. Der zweite genannte Verband, die
Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten ist – in dieser
Undifferenziertheit zumindest für unsere Themen hier ausreichend – als
sehr eindeutig verhaltenstherapeutisch dominiert zu bezeichnen. Der
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP) ist der Mischverband
zwischen Psychodynamikern und Verhaltenstherapeuten –
richtlinienorientiert, auch wenn manchmal andere Aussagen gemacht
werden. Bleibt noch der VPP im BDP als einziger Verband, der noch eng
mit den Fachverbänden der nicht sozialrechtlich oder gar
berufsrechtlich anerkannten Verfahren kooperiert und die
Methodenvielfalt ausdrücklich auf seine Fahnen geschrieben hat. Im
Geschehen der Kammern ist der VPP schwach vertreten. Er stellt
lediglich zwei Vizepräsidenten-Positionen in den Vorständen der
konstituierten Kammern. Und Sie kennen die Situation in der
Bundespsychotherapeutenkammer. DPTV und Vereinigung bildeten eine
Kernkoalition, mit der sie den Präsidenten und die beiden
Vizepräsidentenpositionen stellen. Die weitere Koalition wurde mit den
Psychoanalytikern gebildet, die dafür zwei Beisitzerpositionen im
Vorstand erhielten. Die alten Gegensätze, Richtlinientherapie vs.
Nichtrichtlinientherapie haben sich durchgesetzt. Ob dieses den
Psychoanalytikern wirklich gut tut, muss die Zukunft zeigen.
Vom Mainstream der Bundespsychotherapeutenkammer her ist im Moment
keine Unterstützung für die Anliegen der Methodenvielfalt zu erwarten.
Was können und sollen wir tun? Die zukünftige Hauptfront der Interessen
wird sein zwischen auf der einen Seite verhaltensmedizinischen
Modellen, die mit kürzeren Stundenkontingenten auskommen, keine
Probleme mit ausgiebiger Anwendung psychometrischer Verfahren und der
Aufweichung der Exklusivität der psychotherapeutischen Beziehung haben,
und auf der anderen Seite den Verfahren, die die Betonung im
Heilungsprozess auf die psychotherapeutische Beziehung legen. Nicht
verschwiegen werden kann hier auch, dass die erstere Alternative
deutlich mehr Unterstützung durch die Kassen findet, da sie ihre Arbeit
transparenter machen kann und vordergründig kostengünstiger arbeitet.
Alles in allem keine rosigen Aussichten, ich bin jedoch überzeugt von
unserer Methodik und deren Effektivität. Das Weitere entscheidet sich
über geschicktes politisches Vorgehen und geschickte Bündnispolitik.
Die Auswirkung der Verkammerung auf die Methodenvielfalt? Aus meiner
Sicht offen. Es kommt darauf an, wie weit wir uns politisch durchsetzen.
Hans Bauer
Vorsitzender des Landesfachverbandes Hessen des VPP und Vizepräsident der hessischen Psychotherapeutenkammer
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