|
Änderungen der Bundesmantelverträge
Protokollnotiz zu den Änderungen der Bundesmantelverträge zur Umsetzung der Zuzahlungen gemäß § 28 Abs. 4 SGB V*:
1. Die Partner der Bundesmantelverträge stimmen darin überein, dass im Sinne des Beschlusses des Bundesschiedsamtes vom 8. Dezember 2003 bei Inanspruchnahme ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung in einem Kalendervierteljahr durch den Versicherten zwei Zuzahlungen von jeweils 10,00 € zu leisten sind.
2. Aufgrund der erst am 8. Dezember 2003 erfolgten Beschlussfassung sehen sich die Partner der Bundesmantelverträge nicht dazu in der Lage, diese Regelung zum 1. Januar 2004 umzusetzen.
3. Eine Umsetzung zum 1. April 2004 ist beabsichtigt, sodass die jetzt beschlos sene Regelung eine Übergangslösung darstellt. Die Partner der Bundesman telverträge wollen rechtzeitig die vertraglichen und organisatorischen Voraus setzungen treffen.
4. Sollten die gemäß § 18 Abs. 2 vereinbarten Vordrucke zum 1. Januar 2004 nicht vorliegen, kann hilfsweise das Vordruckmuster 16 oder ggf. auch eine formlose Bescheinigung längstens bis zum 1. April 2004 zur Quittierung der Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 4 SGB V verwendet werden.
(* Diese Protokollnotiz gilt sowohl für die Änderungen des Arzt-/Ersatzkassenvertrages und des Bundesmantelvertrages-Ärzte)
|