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Praxisgebühr: Ungleichbehandlung von psychisch kranken PatientInnen soll aufgehoben werden

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, wird die vom Bundesschiedsamt am 8.12.03. beschlossene Ungleichbehandlung von psychisch kranken PatientInnen bei der Praxisgebühr zwischen Psychologischen PsychotherapeutInnen bzw., Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen gegenüber den Ärzten, die psychotherapeutisch tätig sind, aufgehoben werden, und die von der KBV initiierte Übergangsregelung (s. vpp.org vom 12.12. 03) auch ab 01. 04. 04 weitergeführt werden.

Hier haben sich offensichtlich die Bemühungen des VPP und anderer Verbände beim GMGS, Gesundheitspolitikern und Krankenkassen gegen die Ungleichbehandlung psychisch kranker PatientInnen gelohnt.

16.12.2003