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Diagnosenverschlüsselung: ICD-10-GM verpflichtend
Diagnosenverschlüsselung: Neue Version ICD-10-GM 2004 ab Januar 2004 auch für Psychotherapeuten verpflichtend Ab
Januar 2004 gilt für die Diagnoseverschlüsselung eine neue Version der
ICD-10, genannt ICD-10-GM 2004 (GM = German Modification). Sie löst die
im ambulanten Bereich benutzte ICD-10-SGB-V 2.0 ab. Grund für die
Einführung dieser neuen Version war die Absicht des Gesetzgebers, die
Diagnosen im ambulanten und stationären Bereich einheitlich zu
verschlüsseln, um gerade an den Schnittstellen von stationär und
ambulant zu Einheitlichkeit und Transparenz beizutragen.
Vorgegeben
hat die Einführung der neuen ICD-Version der Gesetzgeber durch eine
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung
(BMGS), die am 11.10.2003 amtlich bekannt gemacht wurde.
Die wesentlichen Neuerungen für den vertragspsychotherapeutischen Bereich sind:
Jeder verschlüsselten Diagnose muss ein Kennzeichen für die Diagnosensicherheit angefügt werden. Als neuer Wert kommt "G" für "gesicherte Diagnose" hinzu. Damit gibt es die folgenden vier Zusätze:
V: Verdacht auf/Ausschluss von
Z: Zustand nach
A: ausgeschlossene Diagnose
G: gesicherte Diagnose
Der Minimalstandard ist nicht mehr erlaubt: die Punkt-Strich-Notationen entfallen ab 1.1.2004. Beispiel: Statt F91.- ist jetzt etwa F91.9 anzugeben.
Die
Änderungen betreffen in erster Linie die Quartalsabrechnung und die
Antragstellung von genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen
Leistungen bei den Krankenkassen.
Von
den geschilderten Änderungen dürften viele Praxen von
Vertragspsychotherapeuten betroffen sein, da der (Dauer) Diagnose
bisher überwiegend keine Diagnosensicherheit zugeordnet war und der
Wert „G" nicht automatisch zugefügt werden darf. Darüber hinaus könnte
auch der ICD-10-Schlüsselwert selbst ungültig geworden sein, besonders
bei bisheriger Anwendung des Minimalstandards. Unser Rat: Überprüfen
Sie möglichst schon beim ersten Kontakt im Quartal die für den
Patienten hinterlegten Diagnosen. Auch Psychotherapeuten, die noch
manuell abrechnen, müssen die von ihnen bisher benutzten
ICD-10-Schlüsselwerte überprüfen.
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