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20er-Regelung zur Praxisgebühr auf dem Weg
Nach einem erneuten Spitzengespräch zwischen Krankenkassen und der
KVB am 12. Januar veröffentliche die KBV eine Pressemitteilung, in der
sie erneut für die Beibehaltung der 20er-Regelung bei der Praxisgebühr
eintritt. 'Wir wollen durchsetzen, dass die Regelung auch über den 31.
März hinaus Bestand hat. Psychotherapeuten dürfen nicht schlechter
gestellt sein als Spezialisten, die gesetzlich Versicherte behandeln',
so der Erste Vorsitzenden der KBV, Dr. Manfred Richter-Reichhelm.
Demnach dauern die Verhandlungen an.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte bereits am 7. Januar
berichtet, dass gesetzlich Krankenversicherte beim Besuch eines
Psychotherapeuten auch nach dem I. Quartal, also nach Ablauf der
Übergangsregelung, keine zusätzliche Praxisgebühr bezahlen müssen. Die
Pressestelle des AOK-Bundesverbandes wollte das auf Anfrage der
BDP-Pressesprecherin am selben Tag nicht bestätigen.
Wegen des verwirrenden Hin und Her sei an dieser Stelle eine
Rückschau auf den bisherigen Werdegang gestattet: Bei Abschluss des
Bundesmantelvertrages am 10.12.03 zwischen KBV und Krankenkassen haben
beide Vertragspartner die Entscheidung des Bundesschiedsamtes vom
8.12.03 zur Praxisgebühr verfestigt, indem sie in einer Protokollnotiz
die laut Schiedsamt fällige '30-iger' Regelung einführen wollten,
jeweils 10 Euro für ZahnärztInnen, ÃrztInnen und PsychotherapeutInnen
(ÄP und PP). Da - laut Aussage der KBV- eine Gleichbehandlung von
nichtärztlichen und psychotherapeutisch arbeitenden ÄrztInnen technisch
im Detail zur Zeit noch nicht umzusetzen war, kam es zu einer
Übergangsregelung bis 31.3.2004. Bis dahin wollten Krankenkassen und
KBV bei Bedarf unter Einbeziehung des Beratenden Fachausschusses der
KBV (der VPP im BDP ist dort mit Uschi Gersch und Dr. Helga Schäfer
vertreten) Lösungen finden.
Diese scheinen nun gefunden zu sein, allerdings in Form der
Beibehaltung der '20-er Regelung' (20er, weil zum einen für Zahnärzte,
zum anderen für alle anderen Arztgruppen einschl. Psychotherapeuten
jeweils 10 Euro erhoben werden, also insgesamt maximal 20 Euro pro
Quartal).
Offensichtlich haben sich die Bemühungen des VPP im BDP und anderer Verbände beim Gesundheitsministerium, bei Gesundheitspolitikern und Krankenkassen gelohnt. Über die aktuelle Entwicklung informiert der VPP.
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