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Zu den Nachzahlungen aufgrund des neuen BSG-UrteilsVPP-Forderung nach Abschlagszahlungen Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28. Januar 2004 stehen fast allen KV - zugelassenen KollegInnen für die Jahre 2000 und 2001, für viele auch für die Jahre 2002 bis 30.06.2004 erhebliche Nachzahlungen zu. Da die meisten Kassenärztlichen Vereinigungn nicht ausreichend Rücklagen - wenn überhaupt - dafür gebildet haben, wird sicher eine erhebliche Verzögerungszeit wegen Nachverhandlungen mit den Krankenkassen, Gänge zum Schiedsamt etc. angestrebt werden. Das würde die Nachzahlung entzerren und den FÄ- Punktwert nicht zu sehr fallenlassen ( das wäre wiederum von erheblichem Nachteil für die zukünftige Berechnung des Punktwertes auch für die Psychologischen PsychotheraputInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen) und uns schneller an einen Teil des Geldes kommen lassen, der uns schon lange zusteht. Hier als Beispiel der Brief an die KV-NO (PDF, 20 KB) U.G. 16.2.2004 |
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