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Forderung von Abschlagzahlungen von den meisten KVen vorerst abgelehnt

Die bundesweite Forderung des VPP im BDP an die KVen nach einer Abschlagzahlung der zu erwartenden Nachzahlungen wegen des BSG-Urteils vom 28.01.04 wurde vorerst abgelehnt mit der Begründung, dass erst das schriftliche Urteil vorliegen müsse. Diese wird nach unserer internen Information voraussichtlich Ende April-Anfang Mai sein.

Die zu erwartenden Nachzahlungen werden laut BSG-Urteil vom 28.01.04 auf die einzelnen Quartale heruntergebrochen. Dafür ist es in der Regel notwendig - wie bei allen anderen Bescheiden (z. B. Steuer) - fristgemäß (pro Quartal) Widerspruch gegen den Honorarbescheid einzulegen.

Über unsere Anfrage, ob bei einer Veränderung des Punktwertes durch den Bewertungsausschuss auf Bundesebene nicht automatisch auch alle BehandlerInnen - auch diejenigen die nicht regelmäßig Widerspruch gegen den Honorarbescheid eingelegt haben - Nachzahlungen erhalten müssten, ist bisher nicht entschieden worden.

Deswegen bitten wir, nicht an die KVen diesbezüglich anfragen, aber nicht vergessen immer wieder Widerspruch gegen den Honorarbescheid einzulegen. Zur Erleichterung kann das anhängende Widerspruchmuster an die KV-Hamburg heruntergeladen werden und mit der jeweiligen KV-Adresse und dem Datum Ihres Abrechungsbescheides verändert werden.

H.S.

Mustertext Widerspruch

21.3.2004