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Kandidatinnen und Kandidaten des VPP für die KV-Wahlen führen derzeit Gespräche mit Gesundheitspolitikern sowie wichtigen Vertretern von Verbänden und Vereinigungen, um die Interessen der psychologischen Psychotherapeuten und ihrer Patienten deutlich zu artikulieren.
Beschränkung auf drei Verfahren ist skandalösPatientenbeauftragte sieht dringenden Bedarf zur Zulassung von Gesprächspsychotherapie
Eva-Maria Schwitzer-Köhn interviewte MdB Helga Kühn-Mengel (Patientenbeauftagte der Bundesregierung)
Ende Juni läuft die Übergangsregelung für die Praxisgebühr aus.
Viele meiner Kolleginnen und Kollegen1) fragen sich, was sie ihren
Patienten sagen sollen, die natürlich wissen wollen, ob sie künftig
beim Psychotherapeuten zusätzliche 10 Euro bezahlen müssen oder nicht?
[Zum Zeitpunkt des Interviews lag die endgültige Entscheidung über die Praxisgebühr noch nicht vor.]
Nach der Entscheidung des Bundesschiedsamtes ist die Psychotherapie
ein eigener Versorgungsbereich, in dem - wie in der ärztlichen und
zahnärztlichen Versorgung - gesondert Praxisgebühr zu entrichten ist.
Deshalb war ursprünglich die 3er Regelung geplant. Diese ist nicht
eingeführt worden, stattdessen wurde als Übergangslösung die 2er
Regelung eingeführt. Psychotherapie wird als Teil der ärztlichen
Versorgung betrachtet, weshalb Praxisgebühren regelhaft nur zweimal zu
entrichten sind. KBV und Bundesgesundheitsministerium haben sich für
die dauerhafte Beibehaltung dieser Regelung ausgesprochen und auch die
Spitzenverbände haben Entgegenkommen signalisiert. Einige wenige
Krankenkassen sehen das anders. Ich gehe davon aus, dass die
Übergangsregelung entweder verlängert oder dauerhaft etabliert wird.
Haben Sie den Eindruck, dass die Politik in dieser Frage am
Anfang die richtigen Signale gegeben hat? Oder ist die
Psychotherapiepatienten benachteiligende 3er Regelung nicht die Folge
unklarer Formulierungen im Gesundheitsmodernisierungsgesetz und nicht
zu Ende gedachter Entscheidungen z.B. der des Bundesschiedsamtes?
Manche Psychotherapeuten finden die 3er Lösung besser, weil sie die
Eigenständigkeit noch mal betont. Ich erinnere daran, dass im 1.
Gesetzentwurf der Koalition die Praxisgebühr bei den so genannten
Primärärzten nicht anfiel. In unserem ersten Entwurf gab es außerdem
das Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten. Die Opposition wollte zu
diesem Zeitpunkt 10% Zuzahlung zu jeder Leistung. Das war die
Ausgangssituation. Im Kompromiss ist daraus die Praxisgebühr in Höhe
von 10 Euro geworden. So ist das bei Kompromissen, man lässt Federn und
setzt sich auf der anderen Seite auch durch. So kam es im weiteren
Verlauf des Prozesses zu der 3er Regelung und schließlich zur 2er
Regelung.
Pro und contra Hausarztmodell
Primärarztmodelle haben m. E. so ihre Tücken. Es sind
Untersuchungen bekannt, wonach Patienten viel zu lange diverse
überflüssige, auch erhebliche Kosten verursachende Untersuchungen und
Behandlungen durchlaufen, bevor sie endlich zum PT kommen, u.a. weil
Hausärzte das eigentliche Problem nicht diagnostizieren. Die Kosten
sind aber nur eine Seite des Problems. Schlimmer ist aus meiner Sicht,
dass Patienten nicht zu der Behandlung kommen, die sie wirklich
brauchen. Deshalb ist es uns so wichtig, das das Erstzugangsrecht zum
Psychotherapeuten, und zwar ohne zusätzliche Gebühr, erhalten bleibt.
Ich unterstütze das Hausarztmodell, weil ich überzeugt bin, dass ein
Arzt, eine Ärztin über alle Sektoren hinweg Daten sammeln und bündeln
und die Patienten lotsen sollte. Unabhängig davon muss die Diskussion
über die Qualität der Diagnostik, und das nicht nur bei Hausärzten,
geführt werden. Auch Diabetiker werden zum Teil jahrelang falsch
behandelt. Oder denken Sie an Krebserkrankungen, die viel zu spät
diagnostiziert werden. Daran sind auch Fachärzte beteiligt. Für das
viele Geld, das wir im Gesundheitswesen immer noch bewegen, ist die
Qualität bei der Versorgung bestimmter chronischer Erkrankungen nicht
gut genug im internationalen Vergleich. Ich weiß, dass psychisch Kranke
jahrelang durchs System irren. Aber das jetzt zu einem Problem des
Primärarztmodells zu machen, halte ich für falsch. Diagnostik insgesamt
muss verbessert werden - beim Hausarzt, aber auch beim Internisten,
beim Neurologen und anderen.
Ich bin sehr für eine bessere Diagnostik; das Problem ist dadurch
allein jedoch nicht zu lösen. Mit dem Hausarztmodell macht man die
Hausärzte zu Leistungsverteilern. Sie haben ein Interesse, den
Patienten so lange wie möglich bei sich zu behalten.
Meine Antwort darauf ist ganz klar: Zur Kompetenz gehört, dass ich
an der richtigen Stelle abgebe. Auch Sie als Psychotherapeutin müssen
wissen, wann Sie einen Patienten zu einem anderen Facharzt schicken
sollten. Das gehört zum Handwerk. Sie sprechen hier Verteilungskämpfe
an, die sich auf viele Systeme beziehen und die ich nicht am
Hausarztmodell festmachen möchte. Unser Gesundheitswesen ist so
stark sektoriert wie kein anderes in den westlichen Ländern. Man wird
als Patient regelrecht filetiert. Deshalb wünsche ich mir, dass jemand
die Daten zusammenführt und bewertet. Hausärzte sollten das können,
nicht zuletzt in Kenntnis der psycho-sozialen Situation und der
Arbeits- und Lebenssituation ihrer Patienten. Es gibt auch nicht viele
Patienten, die von sich aus zum PT gehen.
Da machen wir eine andere Erfahrung. Ca. 70% der Patienten kommen
auf eigene Initiative, 30 % durch ärztliche Überweisung. Und viele
Patienten möchten nicht, dass ihr Hausarzt z.B. von ihrer Essstörung
oder einem anderen psychischen Problem erfährt, weil das mit Scham
besetzt ist. Einige mochten noch nicht einmal die Quittung vorlegen und
dadurch eingestehen, dass sie beim Psychotherapeuten waren. Sie
fürchten Fragen und Einmischung.
Niemand muss die Quittung vorlegen, er kann auch 10 Euro bezahlen.
Und niemand muss sich in ein Hausarztmodell einschreiben, auch wenn
seine Kasse das anbietet. Ich kann genauso gut bei dem anderen System
bleiben und sagen: Ich gehe erst zum Orthopäden, dann zum Kardiologen
und schließlich zum PT; keiner muss vom anderen wissen, nur dann kostet
es etwas mehr.
Das würde bedeuten, dass Leute mit wenig Geld benachteiligt sind
und vielleicht viel länger zögern, einen PT aufzusuchen. Das finde ich
bedenklich, genauso wie die folgende Tatsache: Private
Krankenversicherungen wollen häufig mit Patienten, die eine
Psychotherapie gemacht haben, entweder gar nicht oder nur unter
erschwerten Bedingungen Verträge abschließen. Nach geltendem Recht gibt
es kaum Möglichkeiten, dagegen zu intervenieren. Aber kann es denn
rechtens sein, dass dadurch Patienten diskriminiert werden?
Ich habe mit diesen Fällen relativ viel zu tun, obwohl psychisch
Kranke insgesamt nur einen kleinen Anteil unter den Patienten
ausmachen, die mich anrufen. Das hat aber auch damit zu tun, dass
psychisch Kranke sich im Gegensatz zu somatisch Kranken stärker
zurückziehen, je kranker sie werden. Die PKV ist berechtigt und nach
Risikoselektion oder Risikobewertung sowie der Anwendung
wirtschaftlicher Prinzipien geradezu verpflichtet, bestimmte Fälle
auszuschließen oder mit höheren Sätzen zu belegen. Darauf haben wir als
BMGS keinen Einfluss, schon deshalb nicht, weil die PV zum
Wirtschaftsministerium gehört. Trotzdem arbeite ich aber genau an
diesem Punkt. Grundsätzlich ist aber zu prüfen, ob gesetzlich eine
»Verjährungsfrist« für die Aufnahme in eine private Krankenkasse
eingeführt werden sollte, wenn ein psychisch Erkrankter geheilt werden
konnte und anschließend z.B. fünf Jahre ohne Beschwerden war.
Diskriminierung der Menschen sollte vermieden werden, so auch bei
Versicherungsabschlüssen der privaten Versicherungsgesellschaften.
»Schöngerechnete« Bedarfsdeckung
Die KV behauptet, der Bedarf an Psychotherapie sei gedeckt, es
bestehe sogar eine Überversorgung. In unseren Praxen erleben meine
Kollegen und ich tagtäglich, dass es nicht so ist. Patienten beklagen,
dass sie bei mehreren Therapeuten nachgefragt haben und dennoch schon
lange vergeblich um einen Termin bemüht sind. Besonders arg verhält es
sich im Bereich Kinder und Jugendliche. In Berlin ist die Situation in
den Bezirken sehr unterschiedlich. Aber Durchschnittszahlen helfen uns
hier nicht, denn Sie können Kindern schlecht regelmäßige Fahrten durch
die ganze Stadt zumuten, nur weil Charlottenburg mehr Therapeuten als
Marzahn hat. Sehen sie als Patientenbeauftragte eine Möglichkeit, auf
eine realistische Bedarfsplanung Einfluss zu nehmen und die teilweise
bestehende Unterversorgung zu beseitigen?
Ich werde bei vielen Gelegenheiten zu diesem Problem angesprochen
und bin darüber erstaunt, weil Berlin bundesweit immer als Beispiel für
die Überversorgung angeführt wird. Vor Ort sieht es offensichtlich
anders aus. Da schildern mir die PT lange Wartelisten und richtige
Notstände der Versorgung, und das weniger in dem Wunsch, mehr Fälle zu
kriegen (sie sind häufig gut ausgelastet). Die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie ist ein Beispiel für Unterversorgung. Ich
will mich als ersten Schritt darum kümmern, welche Berechnungen zu dem
falschen Bild führen.
Ich denke, das kommt erstens daher, dass mit Personen gerechnet
und nicht die Stundenzahl zugrunde gelegt wird. Zweitens werden die
Therapeuten in Relation zur Einwohnerzahl berechnet und nicht nach dem
tatsächlichen Bedarf, außerdem nicht getrennt für Erwachsene, Kinder
und Jugendliche.
Ich kann nicht versprechen, sofort die große Lösung zu finden, aber
ich greife die mir bekannt werdenden Fakten und Probleme auf und
versuche sie in die geeigneten Gremien zu tragen. Ich bin
ununterbrochen im Gespräch, auch mit KK und KVen, und vernetze die
Akteure. Dieses Thema wird mit sehr großer Intensität von vielen Seiten
an mich herangetragen und hat meine Aufmerksamkeit.
Krankenkassen und KVen sind nicht die einzigen Bereiche, wo
Psychotherapie durchgeführt wird. In den Beratungsstellen werden
Stellen abgebaut. Es wird versucht, aus dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz- Bereich Kosten auf die Krankenkassen zu verlagern.
Das ist zum einen eine Einschränkung, weil Kassenpsychotherapie auf die
Richtlinie beschränkt ist, zum anderen ist dort die Versorgung nicht
gesichert. Es wird sozusagen von zwei Seiten gleichzeitig beschnitten.
Die unrealistische Bewertung der Versorgung betrifft aber nicht nur
Berlin. Unsere Bundesgeschäftsstelle erreichen auch häufig Anrufe aus
anderen Bundesländern mit ähnlichen Klagen über lange Wartezeiten
insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Sicherstellungsauftrag muss erfüllt werden
Es gibt einen Sicherstellungsauftrag für unterversorgte Gebiete. Und
es gibt auf der anderen Seite das Phänomen, dass selbst bei einer
relativ hohen Zahl von arbeitslosen Fachärzten kaum einer aufs Land
möchte. Aber das kann man vielleicht steuern durch finanzielle Anreize.
Es gibt m. E. noch Möglichkeiten, die es im Interesse der Patienten
auszuschöpfen gilt.
Sorge bereitet uns auch die Entwicklung in den psychiatrischen
Kliniken. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft
derzeit deren Struktur und damit zusammenhängend die Fehlbelegung. Es
wird argumentiert, dass allein die medikamentöse Behandlung einen
stationären Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus
rechtfertige. Das bedeutet das Aus für psychotherapeutische Behandlung
und Diagnostik in der Psychiatrie. Eine angemessene Versorgung
psychisch Kranker ist damit bedroht. Wie schätzen Sie das ein?
Ich kenne diese Überprüfung durch den MDK nicht. Wir haben seitens
der Politik nicht umsonst bei den Fallpauschalen die psychischen
Erkrankungen ausgeschlossen. Hier braucht man so differenzierte und
individuelle Angebote, dass es schwierig, wenn nicht unmöglich ist,
Durchschnittswerte zu berechnen. Ich möchte das recherchieren, bevor
ich mich dazu äußere.
Zur qualitativ hoch stehenden psychotherapeutischen Versorgung
gehört auch die Zulassung wissenschaftlich begründeter
Therapieverfahren. Stimmen Sie mir zu, dass es eine Benachteiligung von
Psychotherapie-Patienten ist, wenn ihnen im Rahmen der kassenärztlichen
Versorgung nur drei Therapieverfahren angeboten werden dürfen?
In den Debatten um das Psychotherapeutengesetz ging es aus meiner
Sicht immer auch um Therapievielfalt. Sie war eines unserer Ziele. Ich
weiß von vielen Klinikern, die sagen: »Ohne die Gesprächstherapie
würden wir gar nicht zurechtkommen.« Die Beschränkung auf die drei
Therapieverfahren und der Ausschluss der Gesprächstherapie sind für
mich sowohl aus wissenschaftlicher Sicht als auch unter
Versorgungsgesichtspunkten skandalös. National und international
existieren genügend Nachweise, die eine offizielle Anerkennung
überfällig machen. Hier finden Verteilungskämpfe zu Lasten der
Patienten statt. Ich hoffe, dass der Gemeinsame Bundesausschuss mit den
Patientengruppen, die darin jetzt vertreten sind, endlich zu einer
vernünftigen Entscheidung kommt und weitere Verzögerungen verhindert.
Ich verspreche mir auch von den Kammern einen wichtigen Beitrag.
Darf man von den Parteien diesbezüglich nichts mehr erwarten?
Unter den Abgeordneten auch meiner eigenen Partei fürchten nicht
wenige, mit jedem neuen Verfahren, das wir ins System holen, würde die
Versorgung teurer. Das stimmt nicht, hat sich aber als Erkenntnis noch
nicht durchgesetzt.
Gleichstellung der PT mit anderen Facharztgruppen steht aus
Zur Schlechterstellung der Psychotherapiepatienten gehört auch
die schlechte Bezahlung ihrer Behandlerinnen. Obwohl z. B. Fehlzeiten
aufgrund psychischer Erkrankungen hohe volkswirtschaftliche Kosten
verursachen – laut AOK-Fehlzeiten-Report 3 Mrd. Euro allein im Jahre
2001 – werden nur 3% der Gesamtvergütung für Psychotherapie ausgegeben.
Das ist ein Missverhältnis. Wir müssen uns fragen, woran das liegt.
Es hat m.E. etwas mit der Qualität im System zu tun. Alle sind daran
beteiligt, nicht nur die häufig in diesem Zusammenhang angegriffenen
Hausärzte, wenn Patienten 6 Jahre durchs System irren und keiner
adäquaten Therapie zugeführt werden. Und es hat etwas mit
Unterversorgung zu tun. Änderungen sind dringend notwendig, zumal
gerade der gesamte Kreis der psychischen Erkrankungen einen hohen
Anteil bei den Erwerbsunfähigkeitsrenten hat.
Die Bezahlung der PT ist schlecht, wir warten schon lange auf
fällige Nachzahlungen. Verstehen Sie den Unmut der Psychotherapeuten?
Ja. Die Debatte können wir abkürzen: Die Gleichstellung der PT mit
anderen Facharztgruppen ist obwohl ausdrücklich gewollt bisher nicht
erfolgt. Die Unterprivilegierung der PT zeigt sich nicht nur in der
schwachen politischen Vertretung, sondern auch im Honorarsystem.
DMP für Sucht und Depression
Schlecht bezahlt und schlecht vertreten - das ist undemokratisch.
In Berlin sind wir mit 19% der Behandler die zweitgrößte
Behandlergruppe, dürfen aber nur zu 10% in der VV vertreten sein. So
will es das Gesetz.
Hier geht es um Machtstrukturen, die die eine Seite erhalten und die
die andere verändern will. Das wird noch ein weiter Weg, bis die PT
gleichgestellt sind. Eine Repräsentanz von 10% ist der zum
gegenwärtigen Zeitpunkt mögliche Kompromiss.
Wir sind der Meinung, die Leistungsbreite der psychologischen
Psychotherapeuten wird in den Disease Management Programmen nicht oder
nicht ausreichend abgerufen.
Die DMP sind mir sehr wichtig. Sie sind ein Weg, um
Qualitätsleitlinien zu definieren, aber auch die Kette auszubauen und
den interdisziplinären Aspekt zu betonen. Bei bestimmten Erkrankungen
ist die Beteiligung von psychologischer oder psychotherapeutischer
Hilfe unverzichtbar, denken Sie an die koronaren Herzerkrankungen oder
an Brustkrebs. Nicht jede Frau, die an Brustkrebs leidet, bedarf einer
Psychotherapie. Aber es muss an irgendeiner Stelle eine Klärung
stattfinden. Ich setze mich auch für ein DMP für Sucht ein und für
Depression. Diese Krankheiten und vor allem die betroffenen Patienten
bedürfen unserer Aufmerksamkeit.
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