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Antworten des BMGs und BFSFJ auf den Brief des VPP zum Job-SharingIm Juli 2004 hatte der VPP in einem Brief an das Bundesministerium für Gesundheit (BMGs), Das Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) und die Beauftragte für Patientenfragen auf Probleme des Job-Sharing hingewiesen.(siehe hier ). Inzwischen gibt es Antworten darauf von den Ministerien. Hier der Brief des BMGs: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) Bonn, 3. August 2004 Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihr Schreiben vom 16. Juli 2004 danke ich Ihnen. Die Bedarfsplanung dient insbesondere dazu, in überversorgten Regionen einen Anstieg der Leistungsmenge zu verhindern. Würde man Ihrem Vorschlag folgen, würde dies zwangsläufig zu einem Anstieg der Leistungsmenge in überversorgten Regionen führen, da die Job-Sharing-Praxen zu einem Großteil ihren Leistungsumfang bis zu der von Ihnen angeregten Grenze, die in Anlehnung an die Plausibilitätsprüfung ermittelt werden soll, ausdehnen würden. Zudem könnte Ihr Modell nicht auf die Psychotherapie beschränkt bleiben und würde damit einen zusätzlichen Anstieg der Leistungsmenge bewirken. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen eine Änderung in die von Ihnen gewünschten Richtung nicht in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen
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