











|
Beschluss zu Honorarnachzahlungen
Durch die umfänglichen konzertierten Aktionen aller
Psychotherapieverbände auf Bundes- und Landesebene zu den drei
Entwürfen welche die KBV zur Umsetzung des BSG Beschlusses von Januar
vorlegte, hat der Länderausschuss der KBV nunmehr dem von den
Therapieverbänden als dem BSG -Urteil annähernd gerecht werdend
beurteilten Entwurf, zugestimmt. Dies kann jedoch erst abschließend
beurteilt werden, wenn die genauen Rechenvorgänge der KVen vorliegen,
da im BSG-Urteil ein den Ärzten vergleichbares Einkommen vorgegeben
ist.
Es ist davon auszugehen, dass auch am Freitag den 29. 10. im
Bewertungsausschuss (wo Krankenkassen und KBV vertreten sind) diesem
Beschluss des KBV-Länderausschusses zugestimmt wird, da die
Krankenkassen diesem Beschluss schon einmal Anfang Juli zugestimmt
hatten.
Helga Schäfer
|
|