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Beschluss zu Honorarnachzahlungen

Durch die umfänglichen konzertierten Aktionen aller Psychotherapieverbände auf Bundes- und Landesebene zu den drei Entwürfen welche die KBV zur Umsetzung des BSG Beschlusses von Januar vorlegte, hat der Länderausschuss der KBV nunmehr dem von den Therapieverbänden als dem BSG -Urteil annähernd gerecht werdend beurteilten Entwurf, zugestimmt. Dies kann jedoch erst abschließend beurteilt werden, wenn die genauen Rechenvorgänge der KVen vorliegen, da im BSG-Urteil ein den Ärzten vergleichbares Einkommen vorgegeben ist.

Es ist davon auszugehen, dass auch am Freitag den 29. 10. im Bewertungsausschuss (wo Krankenkassen und KBV vertreten sind) diesem Beschluss des KBV-Länderausschusses zugestimmt wird, da die Krankenkassen diesem Beschluss schon einmal Anfang Juli zugestimmt hatten.

Helga Schäfer

27.10.2004