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Einspruch gegen Honorarnachzahlung und Honorarbescheid 2/04 einlegen

Widerspruchmuster in der Anlage

Liebe KollegInnen,
Helga Schäfer war am 17. und 18 12. in Berlin zur KBV-Vertreterversammlung und konnte dort sowohl mit Vertretern der KV-Hamburg (Herrn Filler, Herrn Plassmann) und dem BDP-Justitiar (Herrn Frederichs) über den in Hamburg bis Weihnachten notwendigen Widerspruch gegen den Bescheid zur Honorarnachzahlung und den bereits an den neuen Beschluß des Bewertungsausschusses angepaßten Honorarbescheid 2/04, beraten.

Dabei ergab sich:
1.) Der Beschluss des Bewertungsausschuss, der die Berechnungsgrundlage für die Nachvergütung vorgibt, ist bisher noch nicht durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) genehmigt, die Genehmigungsfrist endet jedoch am 02.01.05.
2.) die KV-Hamburg wird eingehende Widersprüche "wegen langer Bearbeitungszeiten" vorerst nicht bescheiden und abwarten bis evtl. in einem anderen Bundesland ein Musterverfahren angestrengt wird. Das kann bis zu einem Jahr und länger sein.
3.) Desweitern sind wir inzwischen zu der Ansicht gelangt, dass es sinnvoll ist gegen beide Bescheide Widerspruch einzulegen. Unsere Bedenken wegen evt. Rückzahlungen der Honorarnachzahlungen können ausgeräumt werden, wenn nur hinsichtlich der  "über den Betrag der Nachzahlung der KV-Hamburg hinausgehende Ansprüche" von uns widersprochen wird. So können Nachzahlungsansprüche gesichert werden, die als Folge einer Beanstandung durch  das BMGS oder eine gerichtliche Neuentscheidung entstehen.

Wenn Sie bisher noch keinen Widerspruch eingelegt haben, können Sie zur Arbeitsentlastung für Sie und die KV -Hamburg beide Widersprüche in einem Schreiben stellen. Unser anliegende Muster ist bewusst sehr knapp gehalten damit alles offen ist.

Claus Gieseke
Helga Schäfer

PS. Falls Sie KollegInnen kennen die in unseren Verteiler aufgenommen werden möchten -Verbandszugehörigkeit spielt keinen Rolle - bitten wir um eine entsprechende Mail.