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Erste Nachvergütungszahlungen in NordrheinDer Vertreterversammlung der KV Nordrhein am 26. Februar 2005 berichtete der Vorsitzende Dr. Hansen ausführlich zur Nachvergütung für PsychotherapeutInnen; hier die wichtigsten Ankündigungen: Durch Nachverhandlungen mit AOK und IKK sei ein Rest-Punktwert von 3,5 Cent für die Quartale 3 und 4/2004 vereinbart worden. (Damit ist die mündliche Zusage jetzt offiziell.)
Im April werde - unabhängig vom Ausgang des Schiedsamtes - eine erste Akontozahlung von 20-25% der zu erwartenden Nachvergütung geleistet.
Für die Nachvergütungen nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes seien für die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen folgende Mindestpunktwerte neu festgesetzt worden:
So erfreulich es ist, dass nun endlich die ersten Nachzahlungen auf unseren Konten eingehen, so unzureichend sind die angekündigten Zahlungen:
Wir sollen im April 2005 ein Viertel oder nur ein Fünftel der Summe, die uns nach dem Spruch des Bundessozialgerichtes in voller Höhe zusteht und seit 5 Jahren in unseren Praxis-Kassen fehlt! Wir dürfen uns keinesfalls zufrieden zurücklehnen - wir werden die Entwicklungen gut beobachten und unsere Interessen weiterhin schlagkräftig vertreten müssen. Gerhild von Müller
1.3.2005 |
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