Zur BDP-Website Verband Psychologischer Psychotherapeuten
Zur Startseite
Meldungen
Fach- und Berufspolitik
Gesetz / Zulassung
Der VPP
Psychologie für alle
Jobs / Ausbildung
Service / Kontakt
Mitgliedschaft im BDP
Mitgliederbereich

Suche auf den Seiten des BDP
Zurück

    
    

Erläuternde Ergänzung

Erläuternde Ergänzung zum Artikel "Ist Supervision mehrwertsteuerpflichtig?"

Es sollte auf den (wenigen) Rechnungen für therapiefremde Leistungen, wenn man mehrheitlich Psychotherapien durchführt und berechnet, am Besten der Satz auftauchen: "Nach § 19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit", soweit dieser Teil der Praxiseinnahmen 17.500,- EUR p.a. nicht überschreitet. Keinesfalls darf dann die Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Danke für die entsprechenden Hinweise aus den Kollegenkreisen!

HB

25.3.2005