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Erläuternde ErgänzungErläuternde Ergänzung zum Artikel "Ist Supervision mehrwertsteuerpflichtig?" Es sollte auf den (wenigen) Rechnungen für therapiefremde Leistungen, wenn man mehrheitlich Psychotherapien durchführt und berechnet, am Besten der Satz auftauchen: "Nach § 19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit", soweit dieser Teil der Praxiseinnahmen 17.500,- EUR p.a. nicht überschreitet. Keinesfalls darf dann die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Danke für die entsprechenden Hinweise aus den Kollegenkreisen! HB 25.3.2005 |
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