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KV Berlin: "Sie müssen uns glauben..." - und doch keine Facharztpleiten
Bei einer
erweiterten Vorstandssitzung, zu der der KV-Vorstand den Beratenden Fachausschuss
Psychotherapie und die Vorsitzenden des hausärztlichen und fachärztlichen Fachausschusses
zum 1.6.2005 eingeladen hatte, erläuterte Herr Kraffel (Mitglied des KV-Vorstands)
nochmals das Vorgehen der KV hinsichtlich der Nachvergütung für die PsychotherapeutInnen:
Die Zahlung erfolgt ab sofort, noch bevor die zweimonatige Beanstandungsfrist
für
die Aufsichtsbehörde verstrichen ist. Die individuell ausgerechnete Summe wird
in 6 Teilbeträgen quartalsweise ausgezahlt und zwar an alle "Anspruchsberechtigten",
nicht nur die, die Widerspruch eingelegt hatten. Zum 2. Teilbetrag im August
2005 werde ein neuer Honorarbescheid für die Quartale 1/2000 bis 2/2004 erstellt,
der die alten Quartalsbescheide aufhebt. Dieser ist dann widerspruchsfähig.
Der
Mindestpunktwert für die psychotherapeutischen Leistungen sei
"eingefroren" ab 1.7.2004 basierend auf den durchschnittlichen
Facharzthonoraren in 2002, d.h. der Mindestpunktwert würde, solange
dieser Beschluss (des Bewertungsausschusses) besteht, nicht durch die
Nachvergütung aus dem Fachärztetopf tangiert.
Der
KV-Vorstand sieht sich nicht in der Lage, dem Beratenden Fachausschuss
die Zahlen zur Berechnung des Mindestpunktwertes zur Verfügung zu
stellen. Es würde 1 1/2 Monate Arbeit in der Verwaltung kosten, die Zahlen
aufzubereiten. Sie hätten Wichtigeres zu tun. "Sie müssen uns glauben,
oder klagen", so Kraffel. Es wird erwartet, dass die Krankenkassen
gegen den Schiedsspruch klagen werden. Die KV erwäge dann, ebenfalls zu
klagen. Herr Kraffel äußerte, er könne sich vorstellen, dass die
Krankenkassen jetzt verstärkt Druck auf die Gutachter ausüben würden
hinsichtlich der Befürwortung von Psychotherapien. Es wurde
deutlich, dass die angedrohten massenhaften Facharztpleiten so doch
nicht kommen werden, dass zwar einzelne Praxen in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten seien, aber nicht durch die Nachvergütung für die
PsychotherapeutInnen verursacht. Der Abzug würde die FachärztInnen erst
mit der Honorarabrechnung im November treffen. Bis dahin hoffe man, mit
den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen soweit zu sein, dass
Verluste evtl. aufgefangen werden könnten. Die
Honorarverhandlungen für 2005 mit den Krankenkassen seien schwierig,
besonders jetzt nach dem Schiedsspruch bzgl. der Nachzahlungen für die
PsychotherapeutInnen und hinsichtlich der Forderung der KV, dass die
Krankenkassen die Mehrkosten für die Psychotherapie finanzieren sollen.
Die KV wolle die Verhandlungen ggfs. bis zum Juli scheitern lassen, um
dann vor das Schiedsamt zu gehen und bald zu einem Honorarergebnis für
2005 zu kommen.
Besorgt
sei man im KV-Vorstand bzgl. möglicher Mengenausweitung in der
Psychotherapie: z.B. sind noch 131 Plätze für ärztliche
PsychotherapeutInnen in Berlin frei. Die Praxen der psychologischen
PsychotherapeutInnen seien häufig nicht voll ausgelastet. Hier sei noch
Mengenausweitung möglich. Sowohl der KV-Vorstand als auch der
Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses für Fachärzte baten den
Beratenden Fachausschuss Psychotherapie darum, Möglichkeiten zu
erarbeiten, mit denen eine Mengenbegrenzung für Psychotherapie erreicht
werden könne.
Fazit: Dann
werden wir wohl wieder klagen müssen! Nachberechnungen in anderen KVen
(z.B. Saarland) haben zu deutlich höheren Punktwerten geführt, als die
KV zuvor errechnet hatte. Wenn die KV Berlin uns diese Möglichkeit
nicht gibt, müssen wir gegen die Nachvergütungsbescheide und die
laufenden Quartalsbescheide weiter Widerspruch einlegen und weitere
Klagen führen. Zudem halten wir den Beschluss des Bewertungsausschusses
für rechtswidrig, v.a. hinsichtlich des Praxiskostenansatzes. Auch dies
ist noch gerichtlich zu klären.
Die
Frage der Mengenbegrenzung für Psychotherapie ist aus der KV-Systematik
verständlich: das Facharztbudget ist begrenzt, die FachärztInnen
unterliegen dem mengenbegrenzenden Individualbudget. Die
genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen sind davon
ausgenommen, unterliegen aber der Wirtschaftlichkeitsprüfung im
Gutachterverfahren, was bei den normalen fachärztlichen Leistungen
nicht der Fall ist! Dennoch ist hier der Konflikt im System angelegt.
Der VPP tritt seit Jahren für das 3-Säulen-Modell ein: einen eigenen
Versorgungsbereich innerhalb der KV für Psychotherapie.
Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertr. Bundesvorsitzende
Vors. VPP LFV Berlin
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