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Honorare für Psychotherapie
auch im neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab zu niedrig
VPP-Brief an des Vorsitzenden der KBV
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP)
hält die Richtigstellung der Bewertung einzelner Abrechnungsziffern im
neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM 2000 Plus) für dringend
geboten, um eine angemessene Honorierung der Psychotherapie zu gewährleisten.
Mit diesem Anliegen hat sich der Bundesvorsitzende des VPP, Heinrich Bertram,
an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gewandt.
Wortlaut des Briefs an den Vorsitzenden der KBV:
Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,
der VPP im BDP beobachtet mit Sorge einen Fehler im EBM bezüglich der
Honorierung der Psychotherapie. Der EBM widerspricht in der Punktzahlbewertung
der Psychotherapie den Beschlüssen des BSG und des gemeinsamen Bewertungsausschusses
zu den Honoraren der PsychotherapeutInnen. Der EBM schreibt damit die nun bereits
elfmal höchstrichterlich beanstandete zu niedrige Kostenberechnung einer
psychotherapeutischen Praxis fest.
Daran ändert auch der Beschluss des Bewertungsausschusses nichts, der
durch eine geringere Festsetzung der angesetzten Praxiskosten einen Weg vorgibt,
den Punktwert etwas niedriger als das BSG zu berechnen. Die Anzahl der Punkte
ist nach der Logik des EBM für die Bewertung der jeweiligen Leistung
ebenso wichtig.
Im letzten Jahr war zugesagt, dass dieses Problem in einer erneuten Verhandlungsrunde
mit den Krankenkassen in der ersten Hälfte des Jahres 2005 richtig gestellt
würde. Die Punktzahl für eine psychotherapeutische Behandlung müsste
von 1495 auf ca. 1680 korrigiert werden. Das ist bisher nicht geschehen. Im
Gerangel um die Modi der Auszahlung der Nachvergütung und deren Finanzierung
durch Kassen und/oder KVen scheint dieser Aspekt völlig in den Hintergrund
getreten zu sein.
Ganz konkret fragen wir Sie, sehr geehrter Herr Dr. Köhler, nach dem
Stand der Richtigstellung der entsprechenden Ziffern im Kapitel 35 des EBM
2000 Plus. Hat die KBV die zugesagten Verhandlungen bezüglich der rechtskonformen
Bewertung der Psychotherapie im EBM mit den Krankenkassen in die Wege geleitet?
Wenn nicht, müssen wir diese dringend anmahnen, weil sonst die alte,
die PsychotherapeutInnen diskriminierende Honorarpraxis durch den EBM weitergeführt
würde und die Klageprozedur fortgesetzt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Bertram
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