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G-BA-Richtlinie: Qualitätsmanagement ist innerhalb von vier Jahren einzuführen
Innerhalb von vier Jahren haben alle Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten
und medizinischen Versorgungszentren ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
einzuführen und weiterzuentwickeln, heißt es in der am 18. Oktober
2005 vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedeten Qualitätsmanagement-Richtlinie
zur vertragsärztlichen Versorgung. Für die Bereiche "Patientenversorgung"
und "Praxisführung /
Mitarbeiter / Organisation" werden Grundelemente des Qualitätsmanagements
festgelegt. Zur Anwendung sollten diverse Qualitätsmanagement-Instrumente
kommen. Die Bewertung der Maßnahmen wird von entsprechenden Qualitätsmanagement-Kommissionen,
die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eingerichtet werden,
vorgenommen.
Im Bereich der "Patientenversorgung" sind folgende Elemente
zu berücksichtigen:
- Ausrichtung der Versorgung an fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend
dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
- Patientenorientierung, Patientensicherheit, Patientenmitwirkung, Patienteninformation
und -beratung
- Strukturierung von Behandlungsabläufen
Im Bereich "Praxisführung / Mitarbeiter / Organisation" wird
gefordert:
- Regelung von Verantwortlichkeiten
- Mitarbeiterorientierung
- Praxismanagement
- Gestaltung von Kommunikationsprozessen
- Kooperation und Management der Nahtstellen der Versorgung
- Integration bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen in das
interne QM
Dazu sind konkrete Qualitätsziele für die einzelne Praxis festzulegen,
die Zielerreichung systematisch zu überprüfen und die Maßnahmen
erforderlichenfalls anzupassen. Außerdem werden als Instrumente genannt:
Regelmäßige, strukturierte Teambesprechungen, Prozess- und Ablaufbeschreibungen,
Durchführungsanleitungen, Patientenbefragungen, Beschwerdemanagement; Organigramm,
Checklisten, Erkennen und Nutzen von Fehlern und Beinahefehlern zur Einleitung
von Verbesserungsprozessen, Notfallmanagement, Dokumentation der Behandlungsverläufe
und der Beratung und Qualitätsbezogene Dokumentation.
Der zeitliche Rahmen ist in der Richtlinie als Phasenmodell beschrieben:
Für die Planung und Umsetzung sind jeweils zwei Jahre vorgesehen und für
die grundlegende Überprüfung des Qualitätsmanagements ein weiteres
Jahr. Das heißt, so die G-BA-Pressemitteilung: „Innerhalb von vier
Jahren müssen alle Grundelemente unter Verwendung aller Instrumente eingeführt
werden, wobei die Richtlinie keine Zertifizierung vorsieht“. Vielmehr
erfolgt die Bewertung der Einführung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements
durch entsprechende QM- Kommissionen, die bei den KVen eingerichtet werden und
jährlich an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichten.
Die KBV stellt die Ergebnisse dem G-BA zur Verfügung. Grundlage der Bewertung
ist eine Stichprobe von 2,5 Prozent zufällig ausgewählten Leistungserbringern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss teilt abschließend mit: „Fünf
Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie wird der G-BA sowohl den Stand der Einführung
und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements als
auch dessen Wirksamkeit und Nutzen im Hinblick auf die Sicherung und Verbesserung
der vertragsärztlichen Versorgung überprüfen. Anschließend
entscheidet der G-BA auf dieser Grundlage über die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen
und über die Notwendigkeit von Sanktionen für Vertragsärzte,
die das Qualitätsmanagement unzureichend einführen oder weiterentwickeln.“
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