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LSG BaWü zum Fachkundenachweis für Gesprächstherapie

Das Landessozialgericht  Baden-Württemberg hat laut einer Mitteilung der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie (GwG) am 2. November 2005 entschieden, dass Gesprächspsychotherapeuten Anspruch auf die Fachkunde-Anerkennung  haben, sobald die Gesprächspsychotherapie (GPT) als Richtlinienverfahren gilt.  Das Verfahren wurde ausgesetzt, bis der gemeinsame Bundesausschuss sein Verfahren über die Anerkennung der GPT abgeschlossen hat. Der Gemeinsame  Bundesausschuss kündigt eine Beschlussfassung zur GPT für 2006 an. Anscheinend hat das LSG den G-BA nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich unter Druck gesetzt: Laut GWG-Berichterstattung müsse die GPT nach den Maßstäben anerkannt werden, wie derzeit die anderen Richtlinienverfahren anerkannt sind. Die ausführliche GWG-Mitteilung ist nachzulesen unter www.gwg-ev.org.

4.11.2005