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VPP/BDP: Leistungsumfang für Jobsharing im Rahmen der Zulassungsverordnung verstärken

Im Zusammenhang mit der aktuell geplanten Änderung der Zulassungsverordnung (ZVO) hat der VPP im BDP Ende Dezember 2005 in einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium noch einmal seine Position bezüglich des Jobsharings bekräftigt: Der zulässige Leistungsumfang beim Job-Sharing sollte den Erfordernissen der psychotherapeutischen Versorgung angepasst werden.

Bereits im Mai 2004 hatten sich VPP und BDP an das Gesundheitsministerium gewandt mit der Forderung, die Leistungshöchstgrenze beim Jobsharing in Anlehnung an die Grenzen bei der Plausibilitätskontrolle einzuziehen, mit der Folge, dass Jobsharing-Partner insoweit den Praxisumfang erhöhen dürfen. Entsprechend des Bundessozialgerichts-Urteils aus dem vergangenen Jahr wäre es sinnvoll, als Obergrenze für eine voll ausgelastete Praxis 561.150 Punkte im Quartal bzw. 2.244.600 Punkte im Jahr anzusetzen.

Das Ministerium hatte sich - so Rechtsanwalt Jan Frederichs, BDP - mit der bemerkenswerten Begründung aus der Verantwortung gezogen, diese Forderung sei mit der Bedarfsplanung nicht vereinbar. Der persönliche Leistungsumfang einzelner BehandlerInnen ist jedoch gerade nicht Gegenstand der Bedarfsplanung, d.h. steigende oder abnehmende Leistungsumfänge einzelner Praxen sind für die Bedarfsplanung völlig irrelevant. In der Bedarfsplanung erfolgt die Feststellung des Versorgungsgrades pro Kopf. Wenn also Leistungssteigerungen von Einzelpraxen die Bedarfsplanung nicht beeinträchtigen, dann ist nicht ersichtlich, warum dies bei Jobsharing-Praxen anders sein soll.

Der VPP im BDP hält verbesserte Jobsharing-Bedingungen - gegenüber der angedachten Einführung von halben Kassenarztsitzen - für die geeignetere Möglichkeit, sowohl der Unterversorgung zu begegnen als auch die Schwankungen in den persönlichen Arbeitsmöglichkeiten des Leistungserbringers in unterschiedlichen Lebensphasen auszugleichen. Außerdem kann nach Ansicht des VPP die Unterversorgung nicht mit halben Kassenarztsitzen überwunden werden. An erster Stelle der politischen Bemühungen sollte die morbiditätsorientierte Bedarfsplanung, getrennt für Erwachsene und Kinder/Jugendliche, stehen.

Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Bundesvorsitzende des VPP im BDP

13.1.206