|
VPP/BDP: Leistungsumfang für Jobsharing im Rahmen der Zulassungsverordnung
verstärken
Im Zusammenhang mit der aktuell geplanten Änderung der Zulassungsverordnung
(ZVO) hat der VPP im BDP Ende Dezember 2005 in einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium
noch einmal seine Position bezüglich des Jobsharings bekräftigt: Der
zulässige Leistungsumfang beim Job-Sharing sollte den Erfordernissen der
psychotherapeutischen Versorgung angepasst werden.
Bereits im Mai 2004 hatten sich VPP und BDP an das Gesundheitsministerium
gewandt mit der Forderung, die Leistungshöchstgrenze beim Jobsharing in
Anlehnung an die Grenzen bei der Plausibilitätskontrolle einzuziehen, mit
der Folge, dass Jobsharing-Partner insoweit den Praxisumfang erhöhen dürfen.
Entsprechend des Bundessozialgerichts-Urteils aus dem vergangenen Jahr wäre
es sinnvoll, als Obergrenze für eine voll ausgelastete Praxis 561.150 Punkte
im Quartal bzw. 2.244.600 Punkte im Jahr anzusetzen.
Das Ministerium hatte sich - so Rechtsanwalt Jan Frederichs, BDP - mit der
bemerkenswerten Begründung aus der Verantwortung gezogen, diese Forderung
sei mit der Bedarfsplanung nicht vereinbar. Der persönliche Leistungsumfang
einzelner BehandlerInnen ist jedoch gerade nicht Gegenstand der Bedarfsplanung,
d.h. steigende oder abnehmende Leistungsumfänge einzelner Praxen sind für
die Bedarfsplanung völlig irrelevant. In der Bedarfsplanung erfolgt die
Feststellung des Versorgungsgrades pro Kopf. Wenn also Leistungssteigerungen
von Einzelpraxen die Bedarfsplanung nicht beeinträchtigen, dann ist nicht
ersichtlich, warum dies bei Jobsharing-Praxen anders sein soll.
Der VPP im BDP hält verbesserte Jobsharing-Bedingungen - gegenüber
der angedachten Einführung von halben Kassenarztsitzen - für die geeignetere
Möglichkeit, sowohl der Unterversorgung zu begegnen als auch die Schwankungen
in den persönlichen Arbeitsmöglichkeiten des Leistungserbringers in
unterschiedlichen Lebensphasen auszugleichen. Außerdem kann nach Ansicht
des VPP die Unterversorgung nicht mit halben Kassenarztsitzen überwunden
werden. An erster Stelle der politischen Bemühungen sollte die morbiditätsorientierte
Bedarfsplanung, getrennt für Erwachsene und Kinder/Jugendliche, stehen.
Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Bundesvorsitzende des VPP im BDP
|