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Zur psychotherapeutischen Beteiligung an den Protesten der Ärztinnen
und Ärzte
Anlässlich des bundesweiten Protesttages der Ärzte (18. Januar)
ist zu entscheiden, ob sich die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
an den noch den gesamten Januar über laufenden Protesten der Ärztinnen
und Ärzte beteiligen sollten. Wesentlich dabei ist, inwieweit grundsätzliche
Anliegen der Psychologischen Psychotherapeuten (PT) bei den zahlreichen Ärzte-
Protestveranstaltungen ebenfalls zum Thema gemacht werden können oder nicht.
Die veranstaltenden Verbände der Ärzte und Ärztinnen sind in
keiner Weise auf uns zugekommen. Das ist bedauerlich, weil es die Integration
der PT nicht gerade fördert.
Die PsychotherapeutInnen sind wie die Ärzte Mitglieder der Kassenärztlichen
Vereinigungen. Dort sollten ihre Interessen in gleicher Weise vertreten werden
wie die der ÄrztInnen. Stattdessen suggerierten unlängst wahrheitswidrige
Darstellungen aus einzelnen KVen, die Psychotherapeuten seien die „Gewinner“ des
neuen EBM und hätten ihr Einkommen auf Kosten der Fachärzte erhöhen
können. Richtig ist vielmehr, dass Honorarsteigerungen allein auf die Umsetzung
des BSG-Urteils in den Honorarverteilungsverträgen zurückzuführen
sind. Dieses besagt, dass es dem Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin
bei maximaler Praxisauslastung möglich sein muss, mindestens soviel Einkommen
zu erzielen wie eine durchschnittliche (Fach-)Arztpraxis. Hierin besteht bereits
eine Benachteiligung, die mit dazu beiträgt, dass Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten nach wie vor ein durchschnittlich erheblich geringeres
Einkommen als Ärztinnen und Ärzte haben.
Deutlich gemacht werden muss Folgendes: Psychotherapeuten und Ärzten
geht es in diesen Zeiten nicht um unrealistische Einkommenssteigerungen. Doch
es kann niemand erwarten, dass sie - zum Teil erhebliche - Einkommensverluste,
für die sie nicht verantwortlich sind, stillschweigend hinnehmen! Jahr
für Jahr wurde in der jüngsten Vergangenheit mehr an der Versorgung
gespart. Die Kluft zwischen dem realen Bedarf der Patienten an psychotherapeutischer
und ärztlicher Behandlung und den finanziellen Mitteln zur Deckung dieses
Bedarfs wurde immer größer. Diesen Prozess zu stoppen, sollte vorrangiges
gemeinsames Ziel von psychotherapeutischen und ärztlichen Berufsverbänden
sein!
Grundsätzlich denke ich, dass wir dies nur zusammen mit den Ärztinnen
und Ärzten schaffen können, auf keinen Fall gegeneinander. Andererseits
bedeuten Praxisschließungen bei Psychotherapeuten etwas anderes als bei Ärztinnen
und Ärzten: Wenn dadurch langfristige Behandlungen unterbrochen werden
müssen, könnte der Protest auf Kosten der Patientinnen und Patienten
gehen. Dies ist sicher nicht vertretbar.
Eine etwaige Beteiligung an den ÄrztInnenprotesten ist regional zu entscheiden.
Jedoch sollte die momentane öffentliche Aufmerksamkeit genutzt werden,
um auch unsere Interessen und die unserer Patientinnen und Patienten mit Nachdruck
deutlich zu machen.
Eva Schweitzer-Köhn
Stellv. Bundesvorsitzende des VPP im BDP
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