![]() |
![]() |
|
|
Musterberufsordnung verabschiedet: Einige strittige Punkte bleibenAm 13. Januar wurde die Musterberufsordnung (MBO) auf einer außerordentlichen Sitzung des Deutschen Psychotherapeutentages in Dortmund verabschiedet (s. Meldung der BPTK) Aufgrund des verzögerten Wahlprocederes bei der Nachwahl des Bundesvorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist dies beim 6. Deutschen Psychotherapeutentag in Hamburg Mitte Oktober 2005 nicht mehr möglich gewesen. Die Musterberufsordnung ist nicht bindend für die Länder. Satzungsgebend bleiben die Länderkammern. Eine MBO sollte allerdings rechtsangleichend wirken: Für alle Berufsangehörigen soll möglichst einheitliches, mindestens aber vergleichbares Berufsrecht gelten. Das wiederum ist nur zu erreichen, wenn die Landesberufsordnungen weitestgehend an die MBO angepasst werden. Sonst wäre die MBO sinnlos und überflüssig. Die Musterberufsordnung hat bereits eine lange Geschichte, die ersten Entwürfe waren sehr reglementierend. Vieles schien vom ärztlichen Berufsbild auf die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten übertragen. In wiederholten Rückkopplungsschleifen mit den BO-Ausschüssen der Länderkammern wurde die MBO mehrfach geändert, insbesondere hinsichtlich der kritisierten übermäßigen Reglementierung. Nach Meinung des VPP sind leider nach dieser Verabschiedung jedoch noch die folgenden strittigen Punkte geblieben. Dies wird durchaus eine weitere Diskussion bedingen bzw. sich bei den Umsetzungen in den Ländern niederschlagen. Sexuelle Abstinenz nach Therapieende Notfallversorgung Psychotherapeutische Teilaufgaben Praxisschild/Urlaubsvertretung Kritisch gesehen wird auch die Vorschrift, dass Kammermitglieder sich nur in Verzeichnisse eintragen lassen dürfen, die einen kostenfreien Grundeintrag zu gleichen Bedingungen für alle PsychotherapeutInnen offerieren. Diese Regelung berührt den langjährig etablierten Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) des BDP, der eine beratende Vermittlung anbietet und dies durch die geringe Eintragsgebühr von 6 Euro pro Monat finanziert. Die Gefährdung des PID würde sich nicht zuletzt für Psychotherapeuten/innen ohne KV-Zulassung sehr nachteilig auswirken. 21.1.2006 |
|
|