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Gespräch mit Dr. Andreas Köhler (KBV) in Berlin

Erhebliche Strukturprobleme in der psychotherapeutischen Versorgung
Änderung des Vertragsarztrechts führt zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten und -modellen

In einem Gespräch mit dem VPP-Bundesvorstand distanzierte sich Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Ende Januar von Überlegungen, einen eigenen psychotherapeutischen Versorgungsbereich innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen einzurichten. Er sehe zu viele Probleme hinsichtlich der Festlegung der Budgethöhe dieses Versorgungsbereichs, auch wenn dann endlich der psychotherapeutische Versorgungsauftrag definiert werden würde. Es kämen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) so viele Änderungen auf die KVen zu, bezüglich der Medizinischen Versorgungszentren und der Mitgliedschaft von Angestellten neben den Niedergelassenen, dass es keinen Sinn mache, jetzt auch noch an der Struktur der KVen etwas zu ändern.

Vielmehr sei zentraler Punkt im Moment, "eine Fülle von Strukturproblemen" anzugehen: Mit dem Beratenden Fachausschuss für Psychotherapie würde die Diskussion geführt, wie zum Beispiel Schwierigkeiten an der Schnittstelle ambulant/stationär gelöst werden könnten. Es sei nicht hinzunehmen, dass ein Patient im Anschluss an eine dreimonatige psychotherapeutische Behandlung in der Klinik keinen oder nicht den passenden ambulanten Psychotherapieplatz finden könnte. Auf den Punkt gebracht bedeute dies jedoch: Um Wartezeiten zu verhindern, müssten Psychotherapeuten ihre Wochenstundenzahl erhöhen. Und eine Mengenausweitung sei momentan nicht zu bezahlen.

Die morbiditätsorientierten Regelleistungsvolumina (RLV) verschieben sich nach Köhlers Worten um ein Jahr auf Anfang 2008. Angestrebt würde von Seiten der KBV eigentlich ein festes Preissystem für alle Leistungen. Wenn das nicht durchsetzbar sei, müsse an den morbiditätsorientierten RLV in Verbindung mit dem Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) festgehalten werden. Bei der Psychotherapie sei es sinnvoller, die erbrachte Zeit bei den RLV zugrunde zu legen als die Morbidität. Dr. Hans Nadolny, Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie der KBV, ergänzte: "Wir verkaufen Zeit - 50 Minuten pro Patient - unabhängig vom Schweregrad der Erkrankung." Die Anpassung der Punktzahlen im EBM an die Vorgaben des BSG-Urteils seien in Arbeit.

Zur Frage nach Möglichkeiten, das Jobsharing auszuweiten, betonte Köhler: Noch in diesem Jahr stünde eine "riesige Flexibilisierung" von Arbeitszeiten und Arbeitsmodellen an durch Änderung des Vertragsarztrechtes, welches auch für die Psychotherapeuten gelte. Vertragsärzte sollen halbtags arbeiten können, sie könnten aber auch ihre Stunden verteilen auf mehrere Berufsausübungsgemeinschaften. Ebenso sei es dann möglich, als angestellter Arzt nebenbei freiberuflich tätig zu sein. Klärungsbedarf besteht derzeit noch bei der konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Psychotherapeuten und Ärzten. Zum Umfang der Leistungen: Für unterversorgte Gebiete sei eine Leistungssteigerung von bis zu 30 Prozent im Gespräch.

Die ab 01.07.2006 voraussichtlich eintretende Flexibilisierung des Vertragsarztrechtes wird Auswirkungen sowohl auf die Bedarfsplanung als auch auf den Bundesmantelvertrag haben. Die Bedarfsplanung müsse dann nach Stunden erfolgen, nicht nach Zahl der Behandlerinnen und Behandler wie bisher. Probleme seien außerdem noch hinsichtlich der Qualitätssicherung zu lösen.

Dr. Köhler machte im Rahmen des Gesprächs mit dem VPP deutlich, dass eine Ausgrenzung von Psychotherapieleistungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung "kein Thema" sei, da auf diese Weise eine "Zwei-Klassen-Medizin" befördert würde.

Heinrich Bertram
Eva Schweitzer-Köhn
VPP-Bundesvorstand

Karin Dlubis-Mertens
Öffentlichkeitsreferentin des VPP im BDP

31.1.2006