![]() |
![]() |
|
|
Antidepressiva nicht alleiniges Mittel der WahlVPP: Patienten haben Recht auf Psychotherapie Anlässlich der gegenwärtigen Diskussion um den Einsatz von Antidepressiva in der Behandlung akuter Depressionen macht der Verband Psychologischer Psychotherapeuten (VPP) im BDP deutlich, dass die Verordnung von antidepressiven Arzneien in ein umfassendes psychotherapeutisches Konzept eingebunden sein sollte. Dies gilt nicht nur für Antidepressiva, sondern ebenfalls für andere Psychopharmaka von Schlaftabletten bis hin zu Tranquilizern. Im Bereich der stationären Akutbehandlung depressiver Störungen ist es immer noch gängige Krankenkassen-Praxis, die Behandlungskosten nur dann anzuerkennen, wenn eine medikamentöse Einstellung erfolgt. Eine Behandlung, bei der die Psychotherapie im Vordergrund steht, gilt als Reha- und nicht als Akutbehandlung. Der VPP stellt diese Praxis besonders im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Wirksamkeit von Antidepressiva sehr in Frage. Er betont: Patienten sollten auch im Akutkrankenhaus das Recht auf eine Behandlung unter psychotherapeutischer Leitung haben, in dessen Rahmen die Notwendigkeit des Einsatzes von Psychopharmaka abzuklären ist. Kritik an Antidepressiva: Mögliche Erhöhung des Suizidrisikos
- fragliche Wirksamkeit Jenseits dieser Risiken zeigen klinische Erfahrungen in der stationären Behandlung außerdem, dass Medikamente nicht unbedingt ausschlaggebend sein müssen: Der Zustand vieler depressiver Patienten verbessert sich bereits erheblich, noch bevor die Wirkung der Medikamente eingesetzt haben kann. Der Abstand von belastenden Situationen, das stationäre Setting, die psychotherapeutisch orientierte Kontaktaufnahme mit dem Patienten insbesondere auf einer speziell konzipierten Depressionsstation und weitere Elemente des stationären Settings können hier bereits wirksam werden. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf eine aktuelle Untersuchung aus Bethel, die belegt, dass körperliches Ausdauertraining bei Depressionen die gleiche Wirkung erzielen kann wie die Behandlung mit Antidepressiva. Nach einer Psychotherapie geraten Patienten seltener erneut in eine depressive
Krise Eine weitere kritische Position zur alleinigen Gabe von Antidepressiva kommt aus der Pharmakogenetik. In der Publikation des Max Planck-Instituts für Psychiatrie heißt es: „So wird heute bei etwa 20 bis 30 Prozent der an Depression leidenden Patienten mit Antidepressiva kein zufriedenstellender Behandlungserfolg erzielt. Zusätzlich tritt die Wirkung oft erst nach sechs bis acht Wochen ein, wobei die Patienten zum Teil erhebliche Nebenwirkungen ertragen müssen.“ In dieser Studie wird die Wirksamkeit von Antidepressiva in Abhängigkeit zur genetischen Disposition gesehen. Individuelle Behandlungskonzepte statt pauschaler Pharmakotherapie Hans-Werner Stecker Karin Dlubis-Mertens Die ausführliche Publikation mit Literaturangaben finden Sie auf der BDP-Webseite. 25.2.2006 |
|
|