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Auch das Bundessozialgericht will bei GBA-Richtlinien mitreden
Wer kontrolliert den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)? "Wir", meinen
die Beamten des Gesundheitsministeriums. Das Ministerium liegt deshalb mit dem
GBA bereits im Clinch. Gerichte sollen nun klären, ob das Ministerium bei
den Entscheidungen des Ausschusses inhaltlich mitredet.
Genau das wollen nun offenbar auch die obersten Sozialrichter. Dr. Klaus Engelmann,
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (BGS), hat auf einer Fachtagung
in Bremen jedenfalls angekündigt, es gebe Anzeichen, daß die Richtlinien
des gab "weitergehend als bisher" kontrolliert würden.
Was in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen wird, das entscheidet der
GBA, der entsprechende Richtlinien erlässt. Eingang in den Katalog erhält
nur, was nach seiner Ansicht medizinisch von Nutzen, notwendig und wirtschaftlich
ist. Alles andere dürfen die Kassen nicht zahlen. Das ergibt sich aus dem
Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß Paragraph 12 des Sozialgesetzbuchs
V.
Julia Kästner
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