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Psychotherapie-Richtlinien: Keine indikationsbezogene Zulassung von
PT-Verfahren
Beim Symposium der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) "Anpassung der
Psychotherapie-Richtlinien – Sozialrechtliche Zulassung neuer psychotherapeutischer
Verfahren und Methoden" betonte Prof. Dr. Rainer Richter, BPtK-Präsident,
Anfang April in Berlin: Evidenzbasierte Medizin (EbM) erfordere "externe
Evidenz". Gleichrangig sei aber die individuelle klinische Expertise des
Psychotherapeuten gemeinsam mit der Entscheidung des aufgeklärten Patienten.
Er hoffe auf eine sachgerechte Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA).
Die Methodik der EbM könne zu einer Chance für die Psychotherapie
führen: Mehr Psychotherapie, weniger Pharmakotherapie. Richter hob hervor,
er wolle, dass die Entscheidungen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie
(WBP) nicht nur vom GBA nicht in Frage gestellt werden können, sondern
sozialrechtlich umgesetzt werden. Zur Vertraulichkeitsforderung des G-BA und
der Fristsetzung: Dies werde respektiert, aber nicht begrüßt. Vier
Wochen seien zu wenig Beratungsfrist.
Prof. Dr. Norbert Schmacke, Universität Bremen, erklärte, die Hoffnung
auf ein ganzheitliches Verständnis von Medizin hege er seit den 6oer Jahren.
Im EbM-Zusammenhang sprach er von mehreren Handicaps der Psychotherapie-Forschung:
Unter anderem gäbe es einen Vorrang der Pharmakotherapie-Studien, fehlende
Anerkennung durch die medizinischen Fakultäten und einen späten Dialog
zwischen Medizin und Psychotherapie. Ohne kontrollierte Vergleichsstudien ginge
es nicht. Vorrangig zu verstärken seien die Nutzung der Forschungsförderung,
die Förderung der qualitativen Forschung (!) und die Untersuchung der Patientenperspektive.
Studien zur Psychotherapie vs. Regelversorgung zeigten: Psychotherapie sei mindestens
so wirksam wie die allgemeinärztliche Versorgung.
Prof. Dr. Dietmar Schulte, Vorsitzender und Sprecher der AG Methoden des WBP,
erklärte die WBP-Kriterien der Wirksamkeitsprüfung von psychotherapeutischen
Verfahren. Er stellte hier eine Überlappung mit dem Auftrag des G-BA fest:
In punkto Feststellung des Nutzens sei eine Zusammenarbeit wünschenswert.
Er betonte die Bedeutung der Anwendbarkeit interner Validität (nachgewiesene
Wirksamkeit) und externer Validität (Übertragbarkeit auf den Alltag).
Interne Validität sei unverzichtbar, für die externe gäbe es
weniger Studien. Laut WBP sei eine Unterscheidung zwischen Technik und Methode
nicht begründet. Die Beurteilung der Wirksamkeit sei keine Aussage über
die Indikation(sbreite) eines Verfahrens.
Matzat: Patienten erwarten Qualität, Transparenz und Versorgung
Jürgen Matzat, Patientenvertreter im G-BA, berichtete über die Erwartungen
von Patientinnen und Patienten an die psychotherapeutische Versorgung. Verbesserungsbedarf
sehe er bei der Aufklärung über Nebenwirkungen, über Wechselmöglichkeiten
und die Bedeutung der Probesitzungen. "Patienten haben nicht nur eine
Diagnose, sondern auch Bedürfnisse, Wünsche, Vorerfahrungen, Krankheitsvorstellungen,
Ressourcen und Kompetenzen etc." Außerdem sei mehr Transparenz wünschenswert:
Wer macht/kann was? Wie und wo findet man den "richtigen Therapeuten?
Problematisch seien auch mitunter die Zugänglichkeit und die Wartezeiten.
Matzat verlangte eine Versorgungsverantwortung durch das Kollektiv der Therapeuten
in einer Region, auch durch Krisenintervention und Kurztherapien. Er problematisierte
die Dosis-Begrenzung und den "Intervall-Zwang" durch die PT-Richtlinien.
Er sprach von notwendigen "Erhaltungssitzungen" und der Versorgung
chronisch Kranker, die etwas anderes sei als Langzeittherapie. Problematisch
sei auch, dass Patienten nach einem stationären Aufenthalt teils lange
auf eine adäquate ambulante Psychotherapie warten müssten. EbM und
ICD nützten wenig in der Versorgung! Es gäbe keine Richtlinienpatientinnen
und -patienten!
Die Expertengruppe der BPtK sprach zu den an ICD-10-orientierten Anwendungsbereichen.
Bei Kindern und Jugendlichen sind 15 allgemeine Anwendungsbereiche benannt,
die über 70% der behandlungsbedürftigen Störungen epidemiologisch
abdeckten. Prof. Dr. Gerd Lehmkuhl, Universitätsklinikum Köln, betonte,
dass allein die Diagnose nicht ausreiche. Auch der Entwicklungsverlauf müsse
berücksichtigt werden sowie häufige Komorbiditäten. Die Prävalenzen
seien kritisch zu sehen. Prof. Dr. Bernhard Strauß, Universität Jena,
meinte: Das "Gespenst" aus den USA, die "empirically supported
treatments" müssten möglichst schnell gebannt werden! Bei der
Versorgungsrelevanz, die sich auf epidemiologische Daten bezieht, gingen Schweregrad
und Krankheitsfolgen nicht ein.
Hess: Evidenzbasierte Psychotherapie als Weg in die Zukunft
Laut Dr. Rainer Hess, G-BA, sei das Ziel, die Psychotherapie langfristig als
Leistung in der GKV zu sichern. Der Weg in die Zukunft sei begleitet von Anforderungen
der evidenzbasierten Psychotherapie (EbPT). Psychotherapie sei nur zukunftsfähig
auf der Grundlage der EbM. Evidenz erfordert indikationsbezogene Methodenbewertung
nach Anforderungen der evidenzbasierten Medizin. Evidenzbasierte Nutzenbewertungen
sind wegen ihrer notwendigen Ausrichtung an patientenrelevanten Endpunkten
indikationsbezogen auszurichten. Die Empfehlungen des WBP basieren dementsprechend
auf indikationsbezogenen Bewertungen.
Nach Aussage von Hess geht es vom Übergangsrecht ins Zukunftsrecht: Die
bisherigen PT-Richtlinien seien "Übergangsrecht" gewesen und
bedürften deshalb einer Novellierung. Ab jetzt gelte nur noch Evidenzbasierung.
Ist die Gesprächspsychotherapie geeignet, eigenständig ein eigenes
Versorgungsangebot an die Bevölkerung zu richten, mit uneingeschränktem
Zugangsrecht? Falls nicht, könne sie als Methode zugelassen werden. Der
G-BA habe eine eigene Bewertung vorzunehmen, die auch vom WBP abweichen könne.
Neuropsychologie sei eine Einzelmethode. Die Neuropsychologen seien gut beraten,
in ihren Einrichtungen zu bleiben. In der eigenen Praxis könnten sie wirtschaftlich
nicht überleben, wenn sie nicht noch ein umfassendes Psychotherapie-Verfahren
ausüben könnten.
Der Fachkundenachweis erfordere Versorgungsrelevanz durch positive Methodenbewertung
für die Hauptindikationen der PT-Versorgung. Psychoanalytische und verhaltenstherapeutische
Verfahren hätten eine umfassende Abdeckung. Verfahren zuzulassen bedeute:
Der Behandler bzw. die Behandlerin habe uneingeschränktes Zugangsrecht.
Kriz: Was bedeutet Evidenz in Bezug auf die Gesprächspsychotherapie?
Prof. Dr. Jürgen Kriz, Universität Osnabrück, stellte zur Diskussion,
was Evidenz bedeute. Wie gehen wir damit um, dass die Gesprächspsychotherapie
seit 30 Jahren praktiziert wird? Zähle das nicht? Ebenso wenig wie die
Daten aus Kliniken und dem Ausland? Wie werden die Evidenzkriterien konkret
umgesetzt? Als alleiniges Modell gelte bisher das Forschungsdesign der Medikamentenwirksamkeitsprüfung.
EbM/RCT-Entscheidungsregeln seien aber lediglich eingeschränkt valide,
weil sie nur spezifische Einflüsse untersuchen, nach Orlinsky & Howard
aber die unspezifischen Einflüsse größer sind als die spezifischen.
Effectiveness sollte nicht marginalisiert werden, dies sei auch in der APA (Seligman)
längst Standard. Der G-BA sollte sich nicht zur "Wahrheitspolizei" machen!
Zum Thema Wirkungsnachweise plädierte Prof. Dr. Horst Kächele, Universitätsklinikum
Ulm, für einen "prozesshaften neuen Weg der Therapieforschung" nach
Heekerens (2005) "Vom Labor ins Feld", der über kontrollierte
klinische Studien unter konstruierten Idealbedingungen über die Erprobung
an speziellen Populationen und die Evaluation im Rahmen des öffentlichen
Gesundheitswesens die Erprobung unter realen Praxisbedingungen vorsieht. "Der
Bundesausschuss sollte diesen Weg bahnen und auf die zuständigen Fördereinrichtungen
z.B. das BMBF einwirken, dass solche prozessual konzipierte Studien gefördert
werden, die nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Die breite Zustimmung der
sog. Praktiker wäre ihm sicher."
Prof. Dr. Jürgen Hoyer, Technische Universität Dresden, kritisierte
das Kriterium Versorgungsrelevanz: Schweregrad, psychosoziales Funktionsniveau,
sozialmedizinische und gesundheitsökonomische Folgen gingen nicht ein bei
der 1-Jahres-Prävalenz, ebensowenig die Prognose und der Preis der Nicht-Behandlung.
Inanspruchnahmeverhalten und Ansatzpunkte für eine PT-Behandlung kämen
ebenfalls nicht vor. Auch die Expertengruppe der BPtK habe sich bedauerlicherweise
auf die Epidemiologie beschränkt. Prof. Dr. Thomas Fydrich, Humboldt-Universität
Berlin, erklärte, dass sich nicht viel verändere außer dem Kriterium
Versorgungsrelevanz. Im Blick auf die Solidargemeinschaft der Versicherten müssten
Beschränkungen geschehen. "Wir können nicht sagen: Für
uns gelten ganz andere Regeln. Es ist die einzige Chance, unseren Berufsstand
zu sichern. Wir müssen uns der Forschung öffnen, uns in die Karten
schauen zu lassen."
Prof. Dr. Uwe Koch, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, erklärte,
EbPT würde auch die bisherigen etablierten Verfahren in Bedrängnis
bringen. Er stellte die Frage, inwieweit Behandlungsbedarf und Versorgungsrelevanz
identisch seien. Das bio-psycho-soziale Krankheitsmodell der ICF, WHO, umfasse
mehr: Körperfunktionen, Aktivitäten, Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben. Es müssen längerfristige Untersuchungen vorgenommen werden,
um das Kriterium der Versorgungsrelevanz näher zu untersuchen.
Richter: BPtK setzt auf weitere Gespräche mit dem G-BA
Richter problematisierte in der Schlussdiskussion, dass sich fachliche und juristische
Argumentationen gegenseitig erschlagen. Aus Sicht des BPtK-Vorstandes sei es
wichtiger, sich inhaltlich zu positionieren als juristisch vorzugehen. Versorgungsrelevanz
sei schwer zu definieren. Sie orientiere sich an den Gegebenheiten der örtlichen
Versorgung. Hess habe zugesichert, dass vor dem G-BA-Beschluss Gespräche
u.a. mit der BPtK und dem WBP stattfinden werden.
Nun sei man in dem "neuen" System drin, hätte vielleicht
vor Jahren schon statt ICD-10 ein anderes System erfinden müssen. Bei den
Hauptanwendungsbereichen gäbe es das Problem der Komorbidität: Wie
seien die möglicherweise verschiedenen Ursachen zu behandeln? Neue Kriterien
für Evidenz müssten entwickelt werden. Manches sei nicht mit Fragebogen
zu messen. Auch die Lebensqualität müsse als Erfolgskriterium einbezogen
werden. Die PT sei deswegen in der Versorgung, weil sie sich als versorgungsrelevant
erwiesen habe.
Richter hob abschließend das Hess-Zitat hervor, dass es keine indikationsbezogene
Zulassung von PT-Verfahren geben werde.
Eva-Maria Schweitzer-Köhn
Stellvertetende Bundesvorsitzende des VPP im BDP
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