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Kein Versicherungsschutz bei psychischer Erkrankung?Der BDP kritisiert in einer aktuellen Pressemitteilung den vorliegenden Entwurf für ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der die Interessen von Menschen, die in ihrem Leben einmal aufgrund psychischer oder psychiatrischer Probleme einen Arzt oder Psychotherapeuten aufgesucht haben, nicht ausreichend berücksichtige. Der Ausschluss psychischer Erkrankungen aus dem Leistungspaket der Versicherung oder die Verweigerung eines Vertragsabschlusses richte sich - auch in Anbetracht der Häufigkeit psychischer Erkrankungen - gegen das "Wohl der Bevölkerung", so BDP-Präsidentin Carola Brücher-Albers. Anregungen des Petitionsauschusses des Deutschen Bundestages seien bei dem VVG-Entwurf nicht berücksichtigt worden. Damit sind Befürchtungen wahr geworden, die den VPP schon Anfang 2004
dazu bewogen haben, eine Petition beim Deutschen Bundestag zu unterstützen,
in der seinerzeit gefordert wurde, § 16 VVG (Auskunftspflicht über
Vorerkrankungen) dahingehend zu ergänzen, dass Versicherer Gesundheits-
und Risikofragen nur auf den Zeitraum der letzten fünf Jahre erstrecken
dürften. Fragen nach der vormaligen Ablehnung bei anderen Versicherern
sollten generell verboten werden. Die Begründung in der Petition, welche
von Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer eingeleitet wurde: Es sei statistisch durch
epidemiologische Studien nicht belegt, dass vormalige Psychiatrie- oder Psychotherapiepatienten,
die nach Behandlungsabschluss fünf Jahre beschwerdefrei gelebt hätten,
ein im Vergleich zur Gesamtpopulation signifikant erhöhtes Gesundheitsrisiko
aufwiesen, das ihren Ausschluss von den Policen rechtfertige. 17.5.2006 |
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