![]() |
![]() |
|
|
Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer wendet sich an ihre MitgliederSehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, gemeinsam sind wir den ersten Schritt zur Gründung einer Kammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, an der fünf Bundesländer beteiligt sind, gegangen. Der Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist am 01.04.2006 in Kraft getreten, der Errichtungsausschuss wurde am 08.04.2006 berufen. Damit ist die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK) formal gegründet. Die Vertreter Ihres Bundeslandes haben dazu eine unermüdliche Vorarbeit geleistet. Dadurch war es möglich, dass die wesentlichsten Satzungswerke schon verabschiedet werden konnten und sich derzeit bereits in der Phase der Genehmigung durch die aufsichtsführende Behörde, das sächsische Staatsministerium für Gesundheit und Soziales, befinden. So werden demnächst die Hauptsatzung, die Wahlordnung, die Meldeordnung und die Beitragsordnung in Kraft treten, die Veröffentlichung erfolgt im Amtsanzeiger des Freistaates Sachsen. Danach können wir die Vorbereitungen für die Wahl der ersten Kammerversammlung
treffen. Wir erstellen zur Zeit eine aktuelle Mitgliederdatenbank, damit Sie umgehend die nötigen Informationen über Mitgliedschaft, Beiträge und Wahlrecht bekommen. Es ist leider nicht ausgeschlossen, dass Ihre aktuelle Privat- oder Dienstadresse nicht mehr mit dem Eintrag der Approbationsbehörde übereinstimmt oder dass diese durch Ihren Zuzug aus einem anderen Bundesland nicht bekannt ist. Dies gilt vor allem dann, wenn sie nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung in einem der fünf Länder zugelassen oder ermächtigt sind. Auf der Website der OPK www.ihre-opk.de finden Sie zuallererst ein Datenerfassungsformular. Bitte tragen Sie sich umgehend ein! Sie helfen uns, einen raschen Datenabgleich vorzunehmen und Kosten bei der Wahlvorbereitung zu sparen. Bitte bedenken Sie auch, dass mit der erfolgten Gründung der Kammer schon
jetzt die gesetzliche Meldepflicht für die Angehörigen der Heilberufe
auf uns alle zutrifft. Errichtungsausschuss der OPK, Mai 2006 |
|
|