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Festlegung auf Vertiefungsverfahren historisch, nicht unbedingt wissenschaftlich begründetInterview des Report Psychologie mit Prof. Dr. Dietmar Schulte Der Gemeinsame Bundesausschuss hat angekündigt: Die Psychotherapierichtlinien werden geändert. Der Diskussionsstand ist geheim. Die Gerüchteküche kocht, denn: Die Gesprächspsychotherapeuten befürchten das Aus ihrer Therapierichtung. Herr Professor Schulte, was raten Sie dem Gemeinsamen Bundesausschuss? Ich denke, der G-BA braucht nicht meinen Rat. Aber der Gemeinsame Bundesausschuss hat jetzt eine Chance, eine breite und effektive psychotherapeutische Versorgung zu ermöglichen, auch ohne die historisch gewachsene Festlegung auf einzelne Therapieschulen. Was verstehen Sie darunter? Die Festlegung der Ausbildungsinstitute auf ein Vertiefungsverfahren ist historisch,
nicht unbedingt wissenschaftlich begründet. Der Wissenschaftliche Beirat
hat dafür schon vor zwei Jahren eine Empfehlung ausgesprochen: Die Ausbildung
soll in all den Bereichen erfolgen, für die belegt ist, dass Psychotherapie
indiziert, d.h. nachweislich erfolgversprechend ist. Die Ausbildung sollte also
für die gesamte Breite der psychotherapeutischen Tätigkeit erfolgen
und selbstverständlich in wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Klinische Tätigkeit: Bunte Mixtur statt Mythos "Schule" Unter Bereichen verstehen Sie Anwendungsbereiche? Ja. Und man kann auf die Beschlüsse des Beirates zurückgreifen, für welche Bereiche welche Verfahren zur Verfügung stehen. Das eröffnet den Ausbildungsinstituten die Möglichkeit, im Lauf der Zeit zu prüfen, ob es für einen bestimmten Anwendungsbereich nicht ein besseres Verfahren als das bislang gelehrte gibt, ob sie nicht die Ausbildungsinhalte entsprechend ändern sollten. Die Frage, ob das geht, weil dann entsprechende Grundorientierungen auf dem Prüfstand stehen könnten, ist praktisch bereits beantwortet: In der klinischen, v.a. der stationären psychosomatischen Tätigkeit gibt es längst eine bunte Mixtur, so dass ich fast geneigt bin, zu glauben, dass die unbedingte Notwendigkeit, sich theoretisch nur an einer Schule auszurichten zu können, ein Mythos ist. Kann denn ein Ausbildungskandidat Methoden und Techniken bereits in der gesamten Breite aller Verfahren erlernen, ohne zunächst in einer theoriegebundenen Ausbildung "zu Hause" zu sein? Andersherum: Ist er nicht überfordert durch einen solchen Mix und wird beliebig in seinem Vorgehen? Ich glaube nicht, zumal nicht alle Verfahren trainiert und nicht jedes Verfahren mit jedem kombiniert werden muss. Ich bin Empiriker. Wir sollten überprüfen, ob es geht oder nicht - aber zu dieser Überprüfung kann es erst kommen, wenn es versucht wird. In der Praxis wird es auch im ambulanten Bereich längst so gemacht, es scheint doch gar nicht so schlimm zu sein. Und wenn es sich herausstellt, dass Ausbildungskandidaten überfordert sind, wird man die entsprechenden Konsequenzen - dann aber gesichert und nicht mutgemaßt - ziehen können. Sie geben damit die Verantwortung für den therapeutischen Prozess, für die therapeutischen Interventionen an die Therapeutinnen und Therapeuten. Sind diese denn heute schon angemessen ausgebildet, angemessen sicher in ihren therapeutischen Entscheidungen? Bei diesem Modell ist eine zentrale Frage, wie entschieden wird, bei welchem Patienten welche Methode angewendet werden soll. Bislang ist diese Indikationsfrage gewissermaßen durch die Schulzugehörigkeit entschieden worden. Rein subjektive Entscheidungen des einzelnen Therapeuten, ohne gesicherte Indikationskriterien, sind sicher auch nicht zu empfehlen. Denn - und das ist schwierig für mich und die Profession zu veröffentlichen - , die subjektive Sicherheit, mit der Therapeuten den Erfolg ihrer jeweiligen Therapie prognostizieren, ist schlicht nicht gerechtfertigt. Entsprechende Untersuchungen ergaben eine Korrelation zwischen Prognose und tatsächlichem Therapieergebnis von lediglich .10. Ebenso hat ein häufiger Wechsel im therapeutischen Vorgehen innerhalb einer Therapie nichts damit zu tun, dass die Therapie erfolgreich ist. Er korreliert sogar negativ mit dem Erfolg. Durch die Zuordnung der Methoden zu bestimmten Störungen ist zumindest ein erstes gesichertes Indikationskriterium gegeben. Erfolgskriterien für Heilung oder Linderung Was ist Erfolg in der Psychotherapie? Erfolg einer Intervention liegt vor, wenn das angestrebte Ziel tatsächlich
erreicht wird. Aber bezüglich der Therapieziele gibt es unterschiedliche
Vorstellungen: Symptomreduzierung oder Reduzierung persönlichen Leidens
beispielsweise. Erhöhung der Autonomie, der Selbstreflexionsfähigkeit,
des besseren Copings sind Beispiele für andere Ziele. Für die Anwendung
von Psychotherapie im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber allerdings ein Ziel
vorgegeben: Heilung oder Linderung von krankheitswertigen Störungen. An
diesem Ziel muss sich jedes Therapieverfahren messen lassen, wenn es in der
Heilkunde angewendet werden möchte oder genauer: wenn es in der Ausbildung
gelehrt und wenn es von den Krankenkassen bezahlt werden will. In der Diskussion um die Richtlinienänderungen spielt die Unterscheidung Verfahren, Methode und Technik als Diskriminierungskriterium eine Rolle. Wie sehen Sie das als Wissenschaftler? Diese Unterscheidung spielt in der wissenschaftlichen Literatur keine Rolle.
Das scheint eher ein politisches Spezifikum der deutschen Sozialgesetzgebung
zu sein. So wird beispielsweise der Begriff Technik für solche Vorgehensweisen
definiert, die für die Psychosomatische Grundversorgung erlaubt sind. Evidenzbasierte Praxis: Korsett oder Freiraum? Diese Differenzierungen sind in der Fachöffentlichkeit so noch nicht angekommen. Viele Kolleginnen und Kollegen fürchten, bald in das Korsett eines indikationsspezifischen Störungskatalogs mit entsprechenden Behandlungsmanualen eingesperrt zu werden und dass eine extreme Begrenzung der Bewilligungsschritte kommen wird. Diese Befürchtungen kann ich nicht verstehen. Manuale und weitergehend
die evidenzbasierte Medizin, resp. Psychotherapie, hilft doch wesentlich jedem
einzelnen, ohne ihn oder sie in ihrer therapeutischen Freiheit zu begrenzen.
Evidenzbasierte Praxis will keine Vorschriften machen; sie will die Integration
der besten verfügbaren Forschung und der klinischen Expertise des Therapeuten,
vor allem in Hinblick auf seine Planungs- und Entscheidungskompetenz, unter
Berücksichtigung der Merkmale des Patienten, seiner Werte, Vorlieben und
Kultur. Therapeut sollte breite Versorgung gewährleisten können Die Breitenwirkung therapeutischer Methoden soll in der Diskussion augenblicklich durch einen möglichen anderen Aspekt nachgewiesen werden: den der Versorgungsrelevanz, d.h. nach epidemiologischen Daten. Das ist sicher möglich und im Rahmen eines Nützlichkeitsnachweises
vonnöten. Der WB hat dies nur im Hintergrund mit berücksichtigt. U.a.
haben wir solche Anwendungsbereiche weiter differenziert, die für die Psychotherapie
besonders relevant sind, das ist dann quasi implizit ein epidemiologischer Aspekt.
Wir haben das aber nicht systematisch gemacht, keine Forschungsergebnisse dazu
herangezogen. Fatal fände ich es allerdings, wenn solche Aufteilungen im
Hinblick auf z.B. die Gesprächstherapie gemacht würden, gleichgültig,
ob das für oder gegen sie ausfallen würde. Zum Abschluss des Gespräches: Was wünschen Sie sich von der Richtlinienänderung des Gemeinsamen Bundesausschusses? Um langfristig aus dem Dilemma mit den verschiedenen Schulen herauszukommen, wünsche ich mir, dass der Bundesausschuss Kriterien bestimmt, an denen die sozialrechtliche Fachkunde des Einzelnen gemäß dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirates nachgewiesen wird: Jeder einzelne Therapeut muss nachweisen, dass er soweit ausgebildet ist, dass er die wichtigsten Bereiche der krankheitswertigen Störungen behandeln kann, unabhängig von einer Festlegung auf ein bestimmtes Verfahren. Dazu ist allerdings eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung notwendig. Eine solche Änderung wäre auch aufgrund der tiefgreifenden Änderungen in der universitären Ausbildung wünschenswert. Das Gespräch führten Uschi Gersch und Karin Dlubis-Mertens. Angaben zur Person: 19.6.2006 |
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