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Gleichbehandlung psychisch Kranker
statt Stigmatisierung und Diskriminierung
Zu den Entschließungen des Deutsches Ärztetages
Der 109. Deutsche Ärztetag hat sich die "Aktive Bekämpfung
der Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen" zum
Ziel genommen und dies unter den folgenden fünf Überschriften im einzelnen
begründet:
- Psychische Erkrankungen als eine der häufigsten Gesundheitsstörungen
werden im Hinblick auf ihre gesundheitspolitische und volkswirtschaftliche
Bedeutung für die Weltbevölkerung ein immer größer werdendes
Problem.
- Die Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen hat sich in den letzten
zwei Jahrzehnten entscheidend verbessert.
- Trotz guter Heilbarkeit von psychischen
Krankheiten sind die von ihnen direkt Betroffenen, ihre Angehörigen und
die in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung Beschäftigten
subtilen und offensichtlichen Stigmatisierungen und Diskriminierungen auf allen
gesellschaftlichen Ebenen ausgesetzt.
- Für Deutschland ist belegt, dass
ein großer Teil von Patientinnen
und Patienten aus Scham wegen einer psychischen Erkrankung zu spät oder
keine ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt.
- International und national
wird die Bekämpfung von Stigmatisierung
und Diskriminierung als ein zentrales Ziel in der Versorgung und Behandlung
psychisch Erkrankter angesehen.
Es schließen sich diverse Forderungen des Deutschen Ärztetages
an den Gesetzgeber, die Gesetzliche Krankenversicherung, die Krankenversicherungs-
und Rehabilitationsträger, die privaten Kranken- und Lebensversicherer
sowie an ärztliche Organisationen und Landesärztekammern und alle Ärztinnen
und Ärzte an, ihren spezifischen Beitrag zur aktiven Bekämpfung der
Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
zu leisten.
Diesen Ansatz kann der VPP im BDP insgesamt nur befürworten. Es ist dringend
notwendig, Menschen mit psychischen Erkrankungen auf allen Ebenen zu unterstützen
und eine "Gleichstellung und Gleichbehandlung psychisch Kranker in allen
Bereichen des öffentlichen Lebens zu gewährleisten" .
Kooperation statt Konkurrenz
Im weiteren gibt es aber doch einige Punkte, die der kritischen Kommentierung
von Seiten der Psychologischen PsychotherapeutInnen bedürfen. Der Deutsche Ärztetag
macht in einem zweiten Teil der Entschließung unter der Überschrift "Behandlung
von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen: gegen Stigmatisierung
- für Stärkung der ärztlichen Psychotherapie" seine Sorge
deutlich, dass die Psychotherapie als Behandlungsverfahren aus der ärztlichen
Tätigkeit verdrängt werden könnte. An dieser Stelle möchte
sich der VPP entschieden für die Zusammenarbeit von ÄrztInnen
und Psychologischen PsychotherapeutInnen aussprechen und gegen einen Konkurrenzkampf
zwischen beiden Berufsgruppen, der durch verschiedene Formulierungen in der
Entschließung geschürt werden könnte. So wird als Beispiel
für "spezifisch ärztliche psychotherapeutische Aufgaben und
Schwerpunkte" die Psychotherapie bei Psychosen genannt. Dazu ist anzumerken,
dass es längst psychotherapeutische Konzepte gibt, die auch von Psychologischen
PsychotherapeutInnen entwickelt und angewandt werden, oft in guter
Kooperation mit ÄrztInnen. So ist der VPP auch an der Vorbereitung und
Gestaltung des Berliner Symposiums zur Psychosenpsychotherapie an der Charité beteiligt.
Eine Stärkung der Psychotherapie insgesamt ist erforderlich, wenn man
z.B. an Äußerungen einzelner Gesundheitsökonomen denkt, man
könne die Psychotherapie aus dem Leistungskatalog der GKV streichen. Im
Klartext: Nach Auffassung des VPP kann es nur gemeinsam - nicht gegeneinander
- gelingen, die Position der Psychotherapie als effektives und erfolgreiches
Behandlungsverfahren zu kräftigen. Dass hierbei der Einfluss der Psychologischen
PsychotherapeutInnen auch im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung offensichtlich
immer deutlicher wird, ist einerseits mit Sicherheit der großen Kompetenz
und der sehr guten, qualitätsgesicherten Ausbildung der Psychologischen
PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen zu verdanken,
andererseits aber auch die Konsequenz aus der Tatsache, dass ihr langer Ausschluss
von der gleichberechtigten Teilnahme am kassenärztlichen System zwangsläufig
eben zu einem effektiven Nachholeffekt führt. Da ist aber ein Versuch eines
Rollbacks, eines Zurückdrängens dieser Entwicklung von Seiten ärztlicher
Kollegen nicht zielführend, nicht erfolgversprechend und schon gar nicht
der Sache der Psychotherapie insgesamt förderlich.
Fachlich-inhaltlich sieht der Verband eine besondere Chance in der engen Kooperation
von Ärzten und Ärztinnen und Psychologischen Psychotherapeuten und
Psychotherapeutinnen: Für den psychotherapeutischen Prozess kann es sich
durchaus als günstig erweisen, wenn die Psychotherapie und die unter Umständen
notwendige ärztliche Mitbehandlung (z.B. durch Medikamente) durch zwei
verschiedene BehandlerInnen, z.B. Psychologische PsychotherapeutIn und PsychiaterIn
durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gute
kollegiale und kooperative Zusammenarbeit im Sinne der PatientInnen.
Versorgung von Kindern dringend verbessern
Dies gilt vor allem im Kinder- und Jugendbereich: Kinder- und Jugendpsychiater
ohne psychotherapeutische Zusatzausbildung sollten die jungen Patienten in
Kooperation mit qualifizierten Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
oder Psychologischen PsychotherapeutInnen behandeln. Es gibt absolut keinen
Anlass, deren Qualifikation anzuzweifeln oder herabzuwürdigen, die sie
im Rahmen der Approbation und/oder des Fachkundenachweises bei den KVen nachweisen
müssen. Die desolate psychotherapeutische Versorgung gerade von Kindern
und Jugendlichen zu verbessern, sollte gemeinsames Anliegen von Kinder- und
JugendlichenpsychotherapeutInnen, Psychologischen PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen
sein.
Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
sind in 3- bzw. 5-jähriger Zusatzausbildung incl. einem Jahr praktischer
Tätigkeit z.B. in psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken hoch
qualifiziert, psychische Erkrankungen zu erkennen und zu behandeln und zwar
eigenständig und eigenverantwortlich, wie im PsychthG auch festgeschrieben.
Daran sollte inzwischen auch von ärztlicher Seite nicht mehr gezweifelt
werden. Für die Abklärung somatischer Erkrankungen ist der Konsiliarbericht
durch eine ÄrztIn vorgeschrieben. Gute Zusammenarbeit kann nur im gegenseitigen
Respekt gedeihen!
Entsprechend können wir die Forderung nach wohnortnaher Versorgung und
bedarfsgerechtem Ausbau vernetzter integrierter gemeindenaher Versorgungssysteme
für Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen nur unterstützen,
halten es allerdings für sinnvoll und notwendig, auch die Psychologischen
PsychotherapeutInnen und die Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen darin
gleichberechtigt (zum Beispiel auch in den Leitungsfunktionen) zu integrieren.
Eva Schweitzer-Köhn
Heinrich Bertram
Bundesvorstand des VPP im BDP
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