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Psychotherapeutenverbände wenden sich ans BMG: Korrekturbedarf bei Psychotherapie-Richtlinien

Mit Schreiben vom 14. August hat sich der VPP im Namen einer Reihe von Psychotherapeutenverbänden an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt - mit der Bitte, die gemeinsame Stellungnahme in die Beratung der - am 20. Juni durch den G-BA beschlossenen - Änderung der Psychotherapie-Richtlinien einzubeziehen. Korrekturbedarf sehen die Psychotherapeutenverbände insbesondere in drei Punkten: Einengung auf drei zu überprüfende Indikationsbereiche, mangelnde Berücksichtigung von Störungen der ICD 10 Kategorie F 54, Einordnung eines wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrens als Methode in andere Vertiefungsverfahren.

18.8.2006