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Psychotherapeutenverbände wenden sich ans BMG: Korrekturbedarf
bei Psychotherapie-Richtlinien
Mit Schreiben vom 14. August hat sich der VPP im Namen einer Reihe von Psychotherapeutenverbänden
an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt - mit der Bitte, die gemeinsame
Stellungnahme in die Beratung der - am 20. Juni durch den G-BA beschlossenen
- Änderung der Psychotherapie-Richtlinien einzubeziehen. Korrekturbedarf
sehen die Psychotherapeutenverbände insbesondere in drei Punkten: Einengung
auf drei zu überprüfende Indikationsbereiche, mangelnde Berücksichtigung
von Störungen der ICD 10 Kategorie F 54, Einordnung eines wissenschaftlich
anerkannten Psychotherapieverfahrens als Methode in andere Vertiefungsverfahren.
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