Zur BDP-Website Verband Psychologischer Psychotherapeuten
Zur Startseite
Meldungen
Fach- und Berufspolitik
Gesetz / Zulassung
Der VPP
Psychologie für alle
Jobs / Ausbildung
Service / Kontakt
Mitgliedschaft im BDP
Mitgliederbereich

Suche auf den Seiten des BDP
Zurück

    
    

VändG: VPP fordert statt Teilzulassung bessere Konditionen für das Job-Sharing

Das geplante Änderungsgesetz zum Vertragsarztrecht (VÄndG) ist am 18.10.2006 Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Am 22. September hatte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Gesetz beraten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Aus Anlass dieser Anhörung hat der VPP dem Gesundheitsausschuss seine aktuelle Stellungnahme zum VÄndG übersandt. Zu begrüßen sei insbesondere die kooperative Leitung von Medizinischen Versorgungszentren z.B. durch Psychotherapeuten und Ärzte. Klärungsbedarf sieht der VPP jedoch beim Punkt „Teilzulassung“: Aus Sicht des Verbandes birgt die nunmehr vorgesehene Möglichkeit des Zulassungsausschusses, „die Zulassung nur hälftig ruhen zu lassen oder hälftig zu entziehen“, eine Reihe von Problemen für Psychologische Psychotherapeuten.

Wer z.B. aus familiären Gründen auf Teilzulassung wechselt, dem ist im Regelfall gesperrter Gebiete die Rückkehr zur Vollzulassung verwehrt. Bei hälftigem Verzicht oder bei hälftiger Entziehung sollte aber zumindest der Verkauf einer halben Praxis möglich sein. Der VPP fordert anstelle des Modells der Teilzulassung verbesserte Bedingungen für das Job-Sharing.

Zu der öffentlichen Anhörung sind 38 Sachverständige geladen, darunter Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Ärzte-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenverbände, der Klinikverbände und des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die Anhörung soll in der Zeit von 13 bis 16 Uhr im SPD-Fraktionssaal 3S001 stattfinden.

16.10.2006