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VÄndG: 55-Jahres-Altersgrenze kippt
Im Kleingedruckten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat sich eine überraschende
Wendung ergeben. Mit dem VÄndG soll ab nächstem Jahr überall,
also auch in gesperrten Gebieten, die 55-Jahres-Regelung entfallen. Bislang
war dies nur als Anreiz für unterversorgte Gebiete gedacht.
Wenn diese neue vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagene und vom Bundestag übernommene
Regelung so umgesetzt wird - und damit ist zu rechnen - können ab nächstem
Jahr auch ältere Semester eine Kassenpraxis kaufen.
Jan Frederichs
BDP-Rechtsberatung
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