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VÄndG: 55-Jahres-Altersgrenze kippt

Im Kleingedruckten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat sich eine überraschende Wendung ergeben. Mit dem VÄndG soll ab nächstem Jahr überall, also auch in gesperrten Gebieten, die 55-Jahres-Regelung entfallen. Bislang war dies nur als Anreiz für unterversorgte Gebiete gedacht.

Wenn diese neue vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagene und vom Bundestag übernommene Regelung so umgesetzt wird - und damit ist zu rechnen - können ab nächstem Jahr auch ältere Semester eine Kassenpraxis kaufen.

Jan Frederichs
BDP-Rechtsberatung

9.11.2006