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G-BA entscheidet gegen Gesprächspsychotherapie
Gemeinsamer Bundesausschuss folgt Empfehlung des Unterausschusses Psychotherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. November 2006 beschlossen,
dass die Gesprächspsychotherapie auch künftig nicht als Leistung der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewandt werden kann. Wirksamkeit und
Nutzen der GPT für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen
seien – mit Ausnahme der Depression – nicht wissenschaftlich belegt.
Damit folgte der G-BA der Beschlussempfehlung des Unterausschusses Psychotherapie
vom 25.9.2006.
Die drei Gesprächspsychotherapie-Fachverbände hatten im Vorfeld
des Beschlusses den Vorsitzenden des G-BA gebeten, ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme
zu dem Beschlussentwurf zu geben oder die Bundeskammern der Ärzte und Psychotherapeuten
gegenüber den GPT-Verbänden von der Vertraulichbehandlung der Anhörungsunterlagen
zu entbinden. Der G-BA räumte jedoch lediglich ein, dass er die „Gemeinsame
Stellungnahme“ der GPT-Verbände vom 06.10.06 zusammen mit den Stellungnahmen
der Bundesärztekammer und der BPtK vor einer abschließenden Entscheidung
berücksichtigen wolle.
Die GPT-Verbände sind der Auffassung, dass der ablehnende Beschluss-Entwurf
durch sachwidrige Bewertung der Bewertungsunterlagen zustande gekommen ist.
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